ÖNorm B 4119: Unterdächer und Unter­spannungen neu genormt

Unterdach
10.05.2018

 
Mit 1. März 2018 trat die neu aufgelegte ÖNorm B 4119 „Planung und Ausführung von Unterdächern und Unterspannungen“ in Kraft. Die Neuausgabe enthält wichtige Neuerungen, die es in der täglichen Praxis zu beachten gilt.
Detailbeispiel aus der neuen ÖNorm B 4119: Traufe bei einem ausgebauten Dachgeschoß. 1 Schalung 2 Unterdeckbahn 3 Konterlattung 4 Nageldichtung 5 Dachlattung 6 Unterdach-Traufenblech 7 Verklebung mit Schalung bzw. zum Traufenblech 8 Stellbrett, formschlüssig 9 Wärmedämmverbund­system 10 ausgebautes Dachgeschoß
Traufendetail mit geschützter Fuge durch WDVS-Fassade.

Das vorrangige Ziel der Überarbeitung war es, mit der Neuauflage die Vorgaben und Regelungen zur Winddichtheit zu präzisieren. Aufbauend auf einem umfangreichen Forschungsprojekt der Holzforschung Austria konnten die etwas vagen Bestimmungen der alten Ausgabe nun besser definiert werden.

Ein weiteres Ziel war, soweit in dieser Norm möglich, auf die vielen Schäden von Unterdeckbahnen der letzten Jahre zu reagieren. Auch wenn die wesentlichen Materialanforderungen in Europäischen Normen festgelegt sind und hierzulande nicht einfach verschärft werden dürfen, enthält die neue ÖNorm B 4119 einige Bestimmungen, die zur Verbesserung der Langlebigkeit der Unterdächer betragen sollen. 

Bei Erstellung der neuen Auflage wurde neben vielen neuen technischen Inhalten auch die Gliede-rung überarbeitet, um die Norm übersichtlicher zu gestalten. Schon im Inhaltsverzeichnis wird die Struktur der Norm klar. Neu ist auch die farbliche Darstellung der Beispiel-Skizzen im informativen Anhang.

Winddichtheit von Unterdächern

Die Forderung nach Winddichtheit von Unterdächern basiert auf bauphysikalischen Erfordernissen zur Sicherstellung eines effektiven Wärmeschutzes. Abgesehen davon wurde in der verbindlichen OIB-Richt­linie 6 (Wärmeschutz) festgelegt, dass bei Neubauten die Gebäudehülle nicht nur luftdicht, sondern auch winddicht ausgeführt werden muss.

Ziel dieser Bestimmungen ist, die Dämmstoff­ebene vor Durchströmung mit kalter oder sommer-lich-heißer Außenluft zu schützen. In den genannten Grundsätzen ist jedoch nicht festgelegt, wie „dicht“ winddicht eigentlich zu sein hat, zumal eine absolute Dichtheit weder möglich, noch erforderlich ist. 

Auf Basis des eingangs erwähnten Forschungsprojekts der HFA konnten nun die Bestimmungen der ÖNorm B 4119 auf wissenschaftlicher Basis neu formuliert werden. 

Was sind nun die zentralen Bestimmungen in der neuen ÖNorm B 4119? 
1. Auch nach der neuen Normausgabe sind Unterdächer über Dämmschichten winddicht herzustellen und an die umlaufenden Wandkonstruktionen anzuschließen, wobei geringfügige Undichtheiten unerheblich sind.
2. Um „geringfügig“ besser einzugrenzen, gilt nun für Öffnungen oder Fehlstellen bei Klebenähten innerhalb der Dachfläche ein Grenzwert von maximal 2,5 Zentimeter Fehlstellen je Meter Klebenaht. Öffnungen bei Unterdächern mit erhöhter Regensicherheit sind im Hinblick auf die Wasserdichtheit natürlich nicht zulässig.
3. Bei Anschlussfugen zwischen Dach und umlaufenden Wänden wird zwischen Fugen, die durch Fassaden vor direkter Anströmung geschützt sind, und Fugen, die weitgehend ungeschützt angeströmt werden können, unterschieden. Bei geschützten Fugen reicht, dass zwischen Wand und Unterdachbahn keine Öffnungen bleiben – also der Bereich zwischen Wand und Unterdach – durch z. B. Stellbretter hinter der Fassade – formschlüssig geschlossen wird. Bei ungeschützten Fugen sind alle Anschlüsse abzukleben, oder es wird auf einer Breite von einem Meter eine schwere Mineralfaser-/Zellulosedämmung (Rohdichte mind. 25 kg/m³) eingebaut. In diesem Fall reicht auch bei ungeschützten Fugen ein formschlüssiger Abschluss. 
4. In jedem Fall ist ein Unterströmen der Unterdeckbahn über dem Windschott (Stellbrett) zu verhindern – in der Praxis wird man die Unterdeckbahn über dem Stellbrett mit der Schalung verkleben oder ähnliche Lösungen finden.

Weitere wichtige technische Änderungen für die Planung und Ausführung

Bei der Planung von Bauvorhaben und Dacharbeiten ist zu berücksichtigen, dass die Freiliegezeit des Unterdaches vor Eindeckung nun auf vier Wochen reduziert (früher zwei Monate) wurde, sofern der Hersteller nicht eine längere Bewitterung zulässt. Diese Bestimmung soll auch die Hersteller motivieren, sich hinsichtlich der Stabilität der Bahnen bewusst zu deklarieren. Hierzu besteht aber unter Umständen auch eine Warnpflicht für den Ausführenden des Unter­­da-ches oder den Dachdecker bzw. Spengler, wenn absehbar ist, dass die Freiliegezeit durch den Bauablauf überschritten wird.

Ebenso neu ist, dass nun generell Nageldichtungen (also bei jeder Neigung!) einzubauen sind, außer der Hersteller weist die Nageldichtheit der Bahn gemäß ÖNorm B 3647 nach. Die Erfahrungen mit vielen Beanstandungen wegen Wasserdurchtritten (meist vor der Eindeckung) erzwangen diese Änderung. Andererseits gibt es bereits mehrere Produkte, die auch ohne Nageldichtbänder die Anforderungen an die Nageldichtheit erfüllen.

Auch einige Erleichterungen wurden genormt. So besteht jetzt die Möglichkeit, belüftete Abdichtungen mit einer Neigung >8 Grad ohne Unterdach zu planen. Die Dämmung ist aber vor Windeinfluss zu schützen, und man verliert das Unterdach natürlich als Zusatzmaßnahme für K3-Qualität gemäß der ÖNorm B 3691 Dachabdichtungen.

Zudem dürfen nun die Mindest-Abluftquerschnitte am First für Dacheindeckungen mit relativ großem Fugenanteil etwas mehr abgemindert werden – eine lang gehegte Forderung, da mit üblichen Lüfterfirstelementen und Lüftersteinen die bisherigen Querschnitte oft schwer umgesetzt werden konnten.
Erstmals aufgenommen wurden Regelungen zum Anschluss von Dachflächenfenstern.

Neue Bezeichnungen für Unterdeckbahnen

Neu sind auch die genormten Bezeichnungen für Unterdeckbahnen, die in Hinkunft auf jeder Rolle aufgedruckt sind. Unterdeckbahnen für regensichere Unterdächer werden nun mit dem Kürzel „UD Typ I“, die Bahnen für erhöhte Regensicherheit mit „UD Typ II“ bezeichnet. Im Hinblick auf eine bessere Dauerhaftigkeit der Bahnen soll in den kommenden Monaten die zutreffende EN-13859-1 mit neuen Mindestanforderungen und wesentlich strengeren Prüfverfahren erscheinen. Die Praxis wird zeigen, ob diese Verbesserungen ausreichen, um in Zukunft die vielen Materialschäden zu reduzieren.

Hinweis: Normenradar der Bundesinnung

Die Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler beobachtet routinemäßig für die Mitglieder das laufende Normengeschehen mithilfe des „Normenradars“. Auf der allgemein zugänglichen Seite www.baustandards.at/normenradar werden vom Autor dieses Artikels monatlich die wichtigsten Entwürfe, Neuausgaben und Entwicklungen in kurzer Form zusammengefasst. Auf dieser Plattform hat man übrigens auch die Möglichkeit, Kommentare abzugeben.

Branchen
Dach + Wand