Steuertipps

Ausfallbonus

Rechtstipp
23.03.2021

Von: Redaktion Tischler Journal
Beim Ausfallbonus gibt es viele Verknüpfungen mit anderen Hilfen, die Betriebe kennen sollten.

Überblick über die wichtigsten Punkte:

  • Anträge sind für die Monate November 2020 bis Juni 2021 möglich (monatsweise Beantragung).
  • Jänner und Februar 2021 werden mit den entsprechenden Monaten des Jahres 2020,  die anderen mit den entsprechenden Monaten aus 2019 verglichen.
  • Der Umsatzausfall des beantragten Monats muss mind. 40 % betragen.
  • Der Ausfallsbonus besteht aus zwei Teilen, einem direkten Zuschuss (Bonus) und einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000.
  • Es kann auch nur der direkte Zuschuss (Bonus) beantragt werden.
  • Für die Monate November und Dezember 2020 kann entweder nur ein Ausfallsbonus oder ein Umsatzersatz für direkt oder indirekt Betroffene beantragt werden.
  • Ersetzt werden 30 % des Umsatzrückganges, davon entfällt die Hälfte auf den direkten Zuschuss (Bonus) und die andere Hälfte ist der Vorschuss auf den  Fixkostenzuschuss 800.000.
  • Der monatliche Ausfallsbonus (Zuschuss + Vorschuss) beträgt max. € 60.000,- und mind. € 100,-.
  • Die monatsweise Beantragung erfolgt über FinanzOnline und ist ab dem 16. des folgenden bis zum 15. des drittfolgenden Monats möglich. Der Antrag für Jänner 2021 ist also vom 16. Februar bis 15. April 2021 zu stellen. Die Beantragung für November und Dezember 2020 ist bis 15. April 2021 durchzuführen.
  • Antrag kann durch den Steuerberater oder durch den Unternehmer selbst gestellt werden.
  • Wird auch der Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 beantragt, dann muss bis 31.12.2021 ein Antrag für den Fixkostenzuschuss 800.000 durch den Steuerberater gestellt werden.
  • Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz schließen sich gegenseitig aus. Wird der Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 beantragt, kann kein Verlustersatz mehr beantragt werden bzw. es kann kein Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 beantragt werden, wenn bereits ein Verlustersatz beantragt worden ist.
  • Ab der erstmaligen Beantragung des Fixkostenzuschusses 800.000 oder wenn davon die erste Tranche bereits ausbezahlt wurde, kann nur mehr der direkte Zuschuss (Bonus) beantragt werden.

Härtefallfonds – Verlängerung

Auch der Härtefallfonds soll um drei Monate ausgedehnt werden, d.h. die Beobachtungszeiträume werden bis 15. Juni 2021 verlängert. Noch unklar ist, wie mit den drei zusätzlichen Monaten verfahren werden soll. Derzeit kann für alle zwölf aus den vergangenen zwölf Betrachtungszeiträumen Unterstützung beantragt werden. Die maximale Höhe beträgt vor Verlängerung insgesamt € 30.000,- (inklusive Come-Back-Bonus). Da die Förderhöhe unterschiedlich sein kann ist der Antrag jeweils für jeden Betrachtungszeitraum im Nachhinein zu stellen.

Kowarik & Waidhofer Steuerberatungs-KG

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Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihr Rat & Tat-Steuerberater, Kanzlei Kowarik & Waidhofer unter (1) 892 00 55, info@kowarik.at, gern zur Verfügung.

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