Verbraucherrecht

Beweislastumkehr in der Gewährleistung

Handel
09.04.2021

Von: Redaktion Gebäudeinstallation
Die Regierung will die Verbraucherrechte bei der Gewährleistung insofern stärken, als dass die Beweislastumkehrgrenze von sechs auf zwölf Monate erhöht wird. Damit würden Konsumenten erst nach einem Jahr beweisen müssen, dass der Schaden am Produkt bereits bestand und nicht selbst verursacht wurde.
Garantie

Die Frauenthal Handel Gruppe begrüßt dieses aktuell in Begutachtung befindliche Bundesgesetz und ist ihr zugleich freiwillig um viele Schritte vorausgegangen.

Constantin Otto Wollenhaupt, Bereichsleiter Marketing und Markensprecher ALVA: „Wir warten nicht auf eine gesetzliche Pflicht. (...) Seit 1. April geben wir unseren Kunden und den Konsumenten die Sicherheit und das Vertrauen in unsere Produkte der Marke Alva durch das freiwillige Versprechen: Fünf Jahre Gewährleistung sowie Austausch-Kostenübernahme*.

*Alle Details darüber: www.alva-haustechnik.at
(ck)

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Haustechnik