Böse Überraschungen vermeiden

Recht
11.09.2019

Für den erfolgreichen Kauf bzw. Verkauf eines Bauunternehmens ist sowohl gesellschafts­rechtliches als auch baurechtliches und bauwirtschaftliches Know-how gefragt.

Der erfolgreiche Kauf bzw. Verkauf eines Bauunternehmens erfordert gründliche Vor­bereitung und Expertise auf Käufer- und Verkäuferseite, um Risiken und mögliche Haftungen richtig einschätzen zu können. Dabei ist sowohl gesellschaftsrechtliches als auch baurechtliches und bauwirtschaftliches Know-how gefragt.

Anteilskauf – Unternehmenskauf

Wenn es um den Kauf bzw. Verkauf eines Bauunternehmens geht, stellt sich zunächst die Frage, auf ­welche Weise dies geschehen soll. In Betracht kommen der Anteilskauf und der Unternehmenskauf:

Beim Anteilskauf („share deal“) werden die Geschäftsanteile am Bauunternehmen veräußert. Das heißt mit anderen Worten, dass der Eigentümer – z. B. einer GmbH – seinen Geschäftsanteil an den Erwerber verkauft. Die Gesellschaft bleibt weiterhin die Rechtsträgerin des Unternehmens.

Beim Unternehmenskauf („asset deal“) wird dagegen das Bauunternehmen selbst verkauft. Der Erwerber wird selbst Träger des Unternehmens.

In beiden Fällen ist es unbedingt notwendig, die Risiken aus dem Bauunternehmen, etwa aus Großbaustellen, Gewährleistungsfällen oder laufenden Projekten, sorgfältig zu erheben und zu bewerten.

Ablauf der Transaktion

Ein Unternehmenskauf besteht aus mehreren ­Phasen. Der erste Schritt ist die Planung und Vor­bereitung, sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite. Bevor die eigentlichen Vertragsverhandlungen beginnen, können unterschiedliche Vereinbarungen (z. B. Geheimhaltungsvereinbarung oder ein Vorvertrag) abgeschlossen werden. Auf jeden Fall ist eine sogenannte Due-Diligence-Prüfung durchzuführen (siehe dazu unten). Auf Grundlage dieser Prüfung finden dann die Vertragsverhandlungen statt. Wenn sich der ­Verkäufer und der Käufer einig sind, wird der Vertrag abgeschlossen.

Praxistipps

Vor Beginn der eigentlichen Verkaufsverhandlungen werden das Bauunternehmen und alle relevanten Verträge geprüft (Due-Diligence-Prüfung). Diese Prüfung dient vor allem zur Ermittlung von all­fälligen Chancen (etwa Mehrkostenpotenzial bei laufenden Projekten) und Risiken (etwa Einschätzung der Schadens- oder Gewährleistungsfälle und der weiteren Abwicklung laufender Projekte).

Eine Besonderheit des Bauunternehmens im ­Vergleich zu anderen Unternehmen ist, dass jedes Projekt andere Regeln und Rahmenbedingungen hat. Die laufenden Projekte sind nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus bauwirtschaftlicher Sicht zu analysieren. Wichtig ist auch eine Einschätzung der Beziehungen zu Subunternehmern, Lieferanten und Auftraggebern. Eine umfassende Due-Diligence-­Prüfung erfordert daher sowohl gesellschaftsrecht­liches als auch baurechtliches und bauwirtschaftliches ­Know-how. Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer sollten sich daher – noch bevor die Vertragsverhandlungen beginnen – von Experten umfassend beraten und eine Due-Diligence-Prüfung durchführen lassen.

Die Ergebnisse der Due-Diligence-Prüfung bilden in der Folge die Grundlage der Vertragsverhandlung, vor allem über den Kaufpreis. Sie fließen außerdem bei der Kaufvertragsgestaltung, insbesondere im ­Hinblick auf die Gewährleistungsregelungen und Haftungen in der Zukunft, ein. Die Due-­Diligence-Prüfung ist sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer wichtig, um bei den Verhand­lungen ­vorbereitet zu sein und den Vertrag optimal zu gestalten. Nicht zuletzt dient die sorgfältige ­Analyse auch dazu, sowohl dem Käufer als auch dem Ver­käufer nach Übertragung des Bauunternehmens böse Überraschungen zu ersparen.

Der Artikel wurde von DDr. Katharina Müller gemeinsam mit Dr. Martin Melzer geschrieben. Melzer ist Partner bei ­Müller Partner ­Rechtsanwälte.

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