KV-Einigung: Konstruktive Kompromisse

Kollektivvertrag
18.04.2018

 
Die Arbeitgeber und –nehmervertreter haben sich auf einen neuen Kollektivvertrag für Tischler und Holzgestalter geeinigt. Die Löhne werden ab 1. Mai 2018 um 2,95 Prozent erhöht.

Die Kollektivvertragsverhandlungen standen in diesem Jahr unter den Vorzeichen der bereits im vergangenen Jahr beschlossenen Angleichung von Arbeitern und Angestellten. Die Bundesinnung hat darauf reagiert, eigene Forderungen definiert und diese bereits im Vorfeld der Verhandlungen an die Vertreter der Gewerkschaft übermittelt. Das Vorgehen und die Verhandlungsstrategie hat Bundesinnungsmeister KommR Gerhard Spitzbart mit den Landesinnungsmeistern abgestimmt. Im Jänner haben sich die Arbeitgeber- und -nehmervertreter erstmals zu Gesprächen getroffen – Ende März erzielte man dann eine Einigung. „Diese Vorgangsweise hat sich bewährt. Wir sind gleich konstruktiv in die Gespräche eingestiegen, haben lösungsorientiert gearbeitet und konnten schließlich einen tragfähigen Kompromiss erzielen“, sagt BIM Spitzbart.

2,95 Prozent mehr

Der neue KV gilt ab 1. Mai 2018 für die Dauer von zwei Jahren. Die Löhne werden im ersten Jahr dabei sowohl im Berufszweig Tischler als auch bei den Holzgestaltern um 2,95 Prozent erhöht. Bei den Holzgestaltern wird noch zusätzlich die Lohngruppe VI um 0,10 Euro erhöht. Laut Spitzbart sei es der Bundesinnung wichtig gewesen, unter der 3-Prozent-Grenze zu bleiben, angesichts der guten Konjunktur sei die Erhöhung trotzdem vertretbar. Im zweiten Jahr (also ab 1.5.2019) ist nochmals eine Erhöhung um 0,6 Prozent zuzüglich der prozentuellen Veränderung des Verbraucherpreisindex vorgesehen. Die bestehenden Überzahlungen bleiben im Rahmen der sogenannten „Parallelverschiebung“ dabei aufrecht. Auch die Lehrlingsentschädigungen wurden um 17 Euro angehoben und diese neuen Sätze nochmals um 2,95 Prozent erhöht (gerundet wird auf den nächsten vollen Euro).

Bei den Lehrlingen wird die Altersgrenze bei einem späteren Beginn der Lehre vom 20. Lebensjahr auf das 19. Lebensjahr herabgesetzt. „Lehrlinge, die das Lehrverhältnis nach Vollendung des 19. Lebensjahres beginnen, sowie Lehrlinge, die das Lehrverhältnis nach der Wehr- oder Zivildienstleistung fortsetzen, erhalten bis zum Ende des 3. Lehrjahres die Lehrlingsentschädigung des 3. Lehrjahres“, heißt es dazu im KV.

Dienstreisen

Weitere Änderungen gibt es unter anderem bei den Dienstreisevergütungen. Das Taggeld wird wie folgt erhöht: Von 1,42 auf  1,50 Euro innerhalb von 10 km (Luftlinie) bzw. Stadtgrenze in Wien, Graz und Linz. Von 2,13 auf  2,20 Euro außerhalb von 10 km (Luftlinie) bzw. Stadtgrenze in Wien, Graz und Linz. Bei erforderlicher Nächtigung wird das Taggeld von 38,00 auf 39,00 Euro erhöht.

Kündigungen

Auch für die Probezeit und Kündigungen gelten neue Regelungen – diese treten allerdings erst 2021 in Kraft und zwar nur, wenn auch die entsprechende Gesetzesänderung in Kraft tritt. Als Probezeit gilt der erste Monat des Arbeitsverhältnisses, welches in diesem Zeitraum von beiden Vertragspartnern ohne Kündigungsfrist gelöst werden kann. Für Dienstgeberkündigungen, die nach dem 31. Dezember 2020 ausgesprochen werden, gilt laut KV als vereinbart, dass das unbefristete Dienstverhältnis vom Dienstgeber unter vorheriger Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu jedem Fünfzehnten oder Letzten eines Kalendermonats aufgelöst werden kann.

Bei einer Kündigung des Dienstnehmers werden künftig die bisher üblichen Jobsuchtage entfallen.

Neue Regelungen

Ganz neu im KV ist eine Regelung für den Fahrtkostenersatz für Lehrlinge – unter gewissen Voraussetzungen bekommen die Lehrlinge jetzt die Fahrtkosten zu den Berufsschulinternaten ersetzt.

Die Anrechnung der Karenzzeiten ist ebenfalls ganz neu. Es werden nun bis zu 22 Monate der 1. Karenz im Dienstverhältnis unter den geregelten Voraussetzungen angerechnet.

Außerdem wurde die Regelung betreffend der Arbeitsverhinderungen an die neue Rechtslage angepasst. Es findet sich nunmehr eine demonstrative Aufzählung der Dienstverhinderungsgründe in § 18.

Branchen
Tischlerei