Ziviltechniker sehen Ihre Unabhängigkeit durch ZTG-Novelle bedroht

Ziviltechnikergesetz
04.09.2020

Von: Redaktion Architektur & Bau Forum
Die EU-Kommission bedroht durch eine ZTG-Novelle die Unabhängigkeit von Architekten und Ingenieurkonsulenten in Österreich. Die Bundeskammer und  Länderkammern der Ziviltechniker (Architekten und Ingenieurkonsulenten) haben daher gemeinsam eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf verfasst, zu der noch bis 11. September 2020 von allen Österreichern die Zustimmung erteilt werden kann. In der Vorlage werden Korrekturen und Verbesserungen der Gesetzesnovelle gefordert.

Das Berufsgesetz der Ziviltechniker verstößt gem. EuGH-Urteil gegen die Dienstleistungsrichtlinie. Mit dem nun vorliegenden heimischen Gesetzesentwurf in Begutachtung soll den Forderungen der EU-Kommission und dem EuGH-Urteil entsprochen werden. Dieser übererfüllt diese jedoch weit über das Ziel schießend zu Lasten der Ziviltechniker und Dienstleistungsempfangenden. Man nennt dieses Vorgehen „Gold Plating“. Unter „Gold-Plating“ ist die (vermeintlich) „überschießende“ Umsetzung von Richtlinien in der EU durch die Mitgliedstaaten im Sinne einer Überregulierung zu verstehen, die zulasten der nationalen Rechtsordnung bzw. auch Volkswirtschaft geht. Damit ist nun die Freiheit des Berufsstandes bedroht.

Schwerwiegende Konsequenzen sind vor allem durch die geplante Liberalisierung der gesellschaftsrechtlichen Regelungen aufgrund des Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission und des darauffolgenden Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 29.7.2019 (C-209/18) zu befürchten. Sie stellen einen massiven Eingriff in das bisherige Berufsrecht dar.

Die im Ziviltechnikergesetz verankerte Rechtsstellung (so genannte öffentliche Urkundsperson) macht den Ziviltechniker zu einem österreichischen Spezifikum. Ziviltechniker sind mit öffentlichem Glauben versehene Personen gemäß Paragraph 292 der Zivilprozessordnung. Sie haben das Recht, das Staatswappen zu führen, besitzen ein Siegel und sie haben eine Verschwiegenheitspflicht. Tätigkeiten, die mit der Würde des Standes und der Vertrauenswürdigkeit unvereinbar sind, sind einem Ziviltechniker untersagt.

Und es gilt der Grundsatz der Trennung zwischen Planung und Ausführung. In Österreich gibt es rund 9.000 Ziviltechniker, die den Berufseid Studium, dreijähriger Praxis und der Ziviltechnikerprüfung abgelegt haben und somit ihren Beruf ausüben dürfen. Sie sind quasi technische Notare und garantieren durch ihre Expertise und Unabhängigkeit die Qualität von Planungen. Sie sind von Gesetzes wegen Sachverständige.

Bisher kam in Ziviltechnikergesellschaften den Ziviltechnikern die Kapitalmehrheit zu. Durch die Novelle sollen sich auch sogenannte „interdisziplinäre Gesellschaften“, zum Beispiel aus facheinschlägigen Unternehmen, wie Handel oder Baugewerbe, also Berufsfremde, zu 50 Prozent beteiligen können.

Dadurch wäre es mithilfe von Verschachtelungskonstrukten zukünftig möglich, den Anteil der Ziviltechnikern und Ziviltechnikerinnen an den „klassischen“ ZT-Gesellschaften derart zu reduzieren, dass man nicht mehr von einer ZT-Gesellschaft sprechen könnte. Ohne eine Beschränkung der Mehrheitsbeteiligung Berufsfremder kann aber die Entscheidung von Ziviltechnikern in fachlichen Fragen und damit die Unabhängigkeit und Objektivität der Berufsausübung der Ziviltechniker de facto nicht gewährleistet werden.

Durch Verschachtelungskonstrukte könnten etwa Baustoffkonzerne wesentlich höhere Anteile erhalten und quasi Architekturbüros aufkaufen. Das verstößt nicht nur gegen das Qualitätsbewusstsein der Ziviltechniker. Es ist ein Angriff auf ihren Berufsethos und ihre Reputation. Und damit auf die Baukultur. Und es wäre das Ende des freien Berufsstandes.

Die Unabhängigkeit des Berufsstandes und die Trennung von Planung und Ausführung wären nicht mehr gegeben. Zur Illustration ein Beispiel aus einem andern „Freien Berufsstand“, den Ärzten. Stellen Sie sich vor, ein Pharmakonzern eröffnet eine Gemeinschaftspraxis mit Ärzten. Was meinen sie, ist das Interesse des Konzerns und wie würde man den Ärzten dann vertrauen, das bestgeeignete Medikament zu verschreiben. Oder, zurück zu den Architekten: ein internationaler Baustoffkonzern bildet mit diesen eine Gesellschaft. Würde der Architekt etwa ein nachhaltiges Produkt planen dürfen oder müsste er mit den Produkten seines Partners planen?

Alleine diese Beispiele sollten alle hellhörig machen.

Es stellt sich die Frage, warum die Vertreter unserer Bundesregierung die Forderung der EU-Kommission übererfüllt haben. Die österreichischen Ziviltechnikergesellschaften sind in der überwiegenden Mehrzahl KMUs. Es scheint, dass sowohl in Brüssel als auch im eigenen Land überwiegend Großstrukturen, Multis, Konzerne und auf maximalen Gewinn ausgerichtete Investoren gefördert werden. Dabei zeigt sich gerade am kreativen Potenzial und Output der „kleinen“ und wendigen österreichischen Ziviltechnikerunternehmen, dass gerade diese hervorragende und international gefragte Problemlöser sind. Und wer wäre daher besser geeignet, die Probleme der Zukunft zum Wohle der Allgemeinheit zu lösen?

Um Unterschriften wird dringend ersucht: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_01988/index.shtml#tab-Zustimmungen

Detaillierte Informationen können Sie mittel Live-Ticker auf folgenden Seiten verfolgen:

https://www.arching.at/mitglieder/ztg_blog.html
https://wien.arching.at

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