Betrieb

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Betrieb – Alle relevanten Informationen
Unternehmer und Unternehmerinnen von heute müssen in viele Rollen schlüpfen. Besonders KMUs aus dem Bereichen Bau und Handwerk jonglieren tagtäglich mit einer Vielzahl an unterschiedlichsten Aufgabenstellungen. Ihr Betrieb auf Erfolgskurs mit Themen wie Mitarbeiterführung, die Auswahl von EDV-und IT-Systemen sowie die richtigen Marketing-Maßnahmen oder Fuhrpark-Entscheidungen, welche wesentlich zum Erfolg beitragen. Wenn Sie einen Betrieb leiten, finden Sie hier alle wichtigen Tipps, die Sie bei der Führung unterstützen. Darüber hinaus halten wir Sie über aktuelle Themen wie Arbeitssicherheit; Normen und Rechtsurteile aus dem Bereich Bau und Handwerk auf dem Laufenden.
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Auf dem Sprung nach Brasilien
In Salzburg wurden die Staatsmeister in CNC-Drehen und CNC Fräsen gekürt.
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Praxisorientierte Qualifizierung
Das Schulungszentrum Fohnsdorf in der Steiermark ermöglicht Arbeitssuchenden eine praxisorientierte Ausbildung zum Tischler. Auch für Betriebe hat das SZF maßgeschneiderte Weiterbildungskonzepte parat.
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In Höchstform
MEISTERSTÜCK Dominic Neubauer mag es sportlich – und hat dazu passend einen multifunktionalen Trainingsturm als Meisterstück gebaut.
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Handeln gefragt
Das Thema E-Vergabe beschäftigt die gesamte Europäische Union. Dennoch ist die Verbreitung – verglichen mit dem Interesse in Österreich – aktuell gering.
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Recht und Steuer – “Die Zahlungsmoral ist ein Dauerthema“
Seit vielen Jahren befasst sich Dr. Stephan Trautmann in der GLAS mit unterschiedlichen Rechtsfragen. Zeit für eine Standortbestimmung.
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Erben, vorher schenken – oder kaufen?
Autor: Dr. Michael Kowarik Wieder einmal im letzten Moment sind die neuen Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen worden. Grundsätzlich ist die Steuer – wie bisher – vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Abweichend hiervon sind Erwerbsvorgänge im Familienverband begünstigt, egal ob diese entgeltlich (neu!) oder unentgeltlich erfolgt sind. In diesem Fall ist Bemessungsgrundlage der dreifache Einheitswert, maximal jedoch 30 Prozent des gemeinen Wertes. Der begünstigte Empfängerkreis ist nunmehr sehr eng. Hierzu zählen nur Ehegatten oder eingetragene Partner Lebensgefährten bei Vorhandensein eines gemeinsamen Hauptwohnsitzes Kinder, Enkel-, Stief-, Wahl- und Schwiegerkinder des Übergebers Nicht mehr zum begünstigten Kreis zählen daher u. a. Geschwister, Pflegekinder, Nichten oder Neffen usw. Die neuen Bestimmungen sind seit 1. Juni 2014 anzuwenden, bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ab 1. Jänner 2015 (nur vom einfachen Einheitswert). Die Steuersätze belaufen sich auf zwei Prozent (im begünstigten Familienkreis) bzw. 3,5 Prozent in allen übrigen Fällen. Weitere begünstigte Fälle: Erwerbsvorgänge durch Erbe, Vermächtnis oder in Erfüllung eines Pflichtteilanspruchs innerhalb des Familienverbandes vor Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens Erwerbsvorgänge im Zuge von Umgründungen im Sinne des Umgründungssteuergesetzes, soweit sie begünstigtes Vermögen darstellen (Bemessung vom zweifachen Einheitswert) Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft in einer Hand Übertragung von…
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Normen bringen Installateure zum Schwitzen
Mehr Anwenderfreundlichkeit und Praxisnähe bei Normen fordert nicht nur Bundesinnungsmeister KR Ing. Michael Mattes. Die „Gebäude Installation“ nahm dazu die neue ÖNorm H 7500-3 unter die Lupe.
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Mit Vorurteilen aufräumen
Clemens Hecht, Sprecher der Qualitätsgruppe Wärmedämmsysteme, hat sich viel vorgenommen.