Service
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Austauschkosten bei Lieferung eines mangelhaften Bauteils
Bei Lieferung eines mangelhaften Bauteils kann der Auftraggeber (AG) aus dem Titel der Gewährleistung den Austausch verlangen. Es gibt jedoch einen Haken: Der Anspruch bezieht sich grundsätzlich nur auf das mangelhafte Produkt, nicht auch auf die Aus- und Einbaukosten.
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Die Entlassung
Im Gegensatz zur Kündigung ist eine Entlassung die wesentlich strengere Form der Beendigung eines Dienstverhältnisses. Dr. Stephan Trautmann informiert über die wichtigsten Details.
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CE-ÖE, ÜA-ÖA … alles klar?
Seit 9. März 2011 gibt es die europäische Bauprodukte-Verordnung. Unterschiedliche nationale Vorschriften in den EU-Ländern machen die Umsetzung jedoch nicht einfacher.
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Der geschätzte Auftragswert im Vergabeverfahren
Der Auftragswert ist ein zentrales Element von Vergabeverfahren nach dem Bundesvergabegesetz (BVergG), an dem eine Vielzahl von Rechtsfolgen hängen.
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ÖNorm B 4119: Unterdächer und Unterspannungen neu genormt
Mit 1. März 2018 trat die neu aufgelegte ÖNorm B 4119 „Planung und Ausführung von Unterdächern und Unterspannungen“ in Kraft. Die Neuausgabe enthält wichtige Neuerungen, die es in der täglichen Praxis zu beachten gilt.
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KV-Einigung: Konstruktive Kompromisse
Die Arbeitgeber und –nehmervertreter haben sich auf einen neuen Kollektivvertrag für Tischler und Holzgestalter geeinigt. Die Löhne werden ab 1. Mai 2018 um 2,95 Prozent erhöht.
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Was deckt die Versicherung?
Die wenigsten Bauvorhaben verlaufen ohne Schadenfall, und seien es nur geringe Schäden. Eine solide Haftpflichtversicherung lohnt sich allemal. Jedoch ist nicht alles gedeckt.
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Überleben mit Auftragserteilung
Aufträge nach dem Bundesvergabegesetz (BVergG) sollen grundsätzlich nur Unternehmen erhalten, die den Auftrag voraussichtlich auch wirtschaftlich überleben.
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Neue Norm: Glas für Wände von Aufzugsschächten
Die neue ÖNorm B 2459 „Glas für Wände von Aufzugsschächten“ ersetzt die Ausgabe 2014 „Glas für die Umwehrung von Aufzugsschächten“ und ist am 15. März 2018 erschienen. Normenexperte Ing. Gerhard Peutl hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
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Verzögerungen beim Zuschlag und deren Folgen
Zwei (künftige) Vertragspartner haben üblicherweise Interesse an einem raschen Zuschlag. Dennoch kann es zu Verzögerungen kommen.