Endlich Klarheit bei Kündigungsfristen

    Ein Nationalratsbeschluss schafft Rechtssicherheit bei Kündigungsfristen für Arbeiter*innen in Saisonbranchen, besonders im Gewerbe und Handwerk.

    Standards als Hebel für klimafitte und leistbare Bauprojekte

    Bei der Jahrestagung Bau diskutierten Fachleute, wie Normen Kreislaufwirtschaft, klimaresilientes Bauen, Digitalisierung und Leistbarkeit im Bau unterstützen.

    OGH: Maßstab für Bauleistungen

    Der OGH bestätigt erneut, dass Bauleistungen dem Stand der Technik und den entsprechenden Önormen zu entsprechen haben sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.

    Der Entwurf für die Vergaberechtsnovelle unter der Lupe

    Mit dem Entwurf zur Vergaberechtsnovelle 2026 steht eine moderate, aber praxisrelevante Reform bevor. Welche Neuerungen auf die Bauwirtschaft zukommen, lesen Sie in diesem Beitrag.

    Kontrolle ist gut, Kooperation ist besser

    Komplexe Bauvorhaben werden immer häufiger mit sogenannten „Allianzmodellen“ umgesetzt. Der Ansatz dabei: Kontrolle ist gut, Kooperation ist besser.

    Fachkräftevermittlung: Woran Unternehmen seriöse Anbieter erkennen

    Worauf es bei der Auswahl eines Vermittlungspartners für Fachkräfte wirklich ankommt, zeigt diese praxisnahe Checkliste.

      Endlich Klarheit bei Kündigungsfristen

      Standards als Hebel für klimafitte und leistbare Bauprojekte

      OGH: Maßstab für Bauleistungen

      Der Entwurf für die Vergaberechtsnovelle unter der Lupe

      Kontrolle ist gut, Kooperation ist besser

      Fachkräftevermittlung: Woran Unternehmen seriöse Anbieter erkennen

      Service

      • Featured Image

        Haftung bei Beschädigung von Leitungen im Baugrund

        Werden bei einem Tiefbauprojekt Leitungen beschädigt, stellt sich die Frage, wer gegenüber dem Eigentümer respektive Betreiber der Leitung für den Schaden einzustehen hat.

      • Featured Image

        Kündigungsschutz für neu eingestellte Mitarbeiter 50+ gelockert

        Kündigungen können dann angefochten werden, wenn sie sozial ungerechtfertigt sind. Eine wesentliche Rolle spielte bisher das Alter. Ein höheres Lebensalter kann zu Schwierigkeiten bei der Arbeitsplatzsuche und somit bei der Wiedereingliederung führen. Daher waren Anfechtungen der Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers gesehen oft erfolgreich. Das hat aber wohl dazu geführt, dass viele Unternehmer Bewerber dieser Generation nicht mehr eingestellt haben. Daher kam es zu einer Gesetzesänderung. Für Arbeitnehmer, die ab dem 1.7.2017 eingestellt werden und dabei bereits 50 Jahre oder älter sind, spielt das Lebensalter bei der Beurteilung der Sozialwidrigkeit keine Rolle mehr.

      • Featured Image

        Judikatur-Update nach § 1170b ABGB

        Eine Abrechnung nach Bauabschnitten bringt keine Besonderheiten für die höhenmäßige Begrenzung der Sicherstellung.

      • Featured Image

        Was bringt das Pflegevermächtnis?

        RECHTSKOLUMNE In der Erbrechtsnovelle ist auch das sogenannte Pflegevermächtnis geregelt. Die wichtigsten Fakten dazu im Überblick.

      • Featured Image

        Dokumentation: Leistungsabweichung

        Bauverträge enthalten in der Praxis nicht nur zunehmend komplexere Anforderungen an ­vertragliche Mitteilungs- und Anmeldepflichten und damit auch an die Baudokumentation, sondern auch immer strengere Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen. 

      • Featured Image

        Richtig eingestuft

        STEUERTIPPS Neues zum Kündigungsschutz älterer Mitarbeiter. Und warum die richtige KV-Einstufung so wichtig ist.

      • Featured Image

        Zulässige Abweichungen von der Ausschreibung – Teil 1

        Der zentrale Unterschied zwischen Ausschreibungen nach dem Bundesvergabegesetz (BVergG) und „privaten“ Ausschreibungen ist die formale Strenge des BVergG: Ein Angebot darf grundsätzlich in keinem Punkt von der Ausschreibung abweichen.

      • Featured Image

        Pönaleforderungen ohne Schaden?

        Bei der Abrechnung eines Projekts kommt es zu Abzügen aufgrund von Vertragsstrafen ohne entstandene Schäden. Ist dies zulässig? Und was wären mögliche Mäßigungskriterien?

      • Featured Image

        Zur Haftung des öffentlich-rechtlichen Prüfingenieurs gegenüber Bauherren

        Der Bauherr eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens hat nach Maßgabe der jeweiligen landesgesetzlichen Bauordnungen eine entsprechend befugte Person zum Bauführer oder Prüfingenieur zu bestellen und gegenüber der Behörde namhaft zu machen.

      • Featured Image

        Bauleistungen im EU-Ausland

        Der EU-Binnenmarkt ist seit mehr als 20 Jahren auch für österreichische Unternehmen Realität.