Warum ein Käufer die Dachsanierung selber zahlen musste

    Der OGH bestätigt die Wirksamkeit umfassender vertraglicher Gewährleistungsverzichte wie zB. bei Dichtheit eines Dachs

    Obacht bei Zertifizierungen und gleichwertigen Nachweisen

    In Vergabeverfahren werden immer wieder Zertifizierungen von den Bietern verlangt.

    Wasserschaden: (Kein) Mitverschulden des Werkbestellers

    Wie wirkt sich die Koordinierungspflicht auf die Haftungsverteilung bei aufeinander aufbauenden Werkleistungen aus?

    Die Rechte von Bietern aus Drittstaaten

    Jeder Staat versucht, die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an ausländische Bieter einzuschränken. Die Rolle der EU...

    Wann ist Inanspruchnahme einer Bankgarantie Rechtsmissbrauch

    Mit der Frage des Rechtsmissbrauchs bei einer Sicherstellung beschäftigt sich eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes.

    Vergaberecht & Nachhaltigkeit: Ende der Freiwilligkeit?

    Zur Weiterentwicklung des Vergaberechts in Richtung verbindlicher Nachhaltigkeitskriterien.

      Warum ein Käufer die Dachsanierung selber zahlen musste

      Obacht bei Zertifizierungen und gleichwertigen Nachweisen

      Wasserschaden: (Kein) Mitverschulden des Werkbestellers

      Die Rechte von Bietern aus Drittstaaten

      Wann ist Inanspruchnahme einer Bankgarantie Rechtsmissbrauch

      Vergaberecht & Nachhaltigkeit: Ende der Freiwilligkeit?

      Steuern + Recht

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        Die Bau-Arge neu nach der Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

        Aus rechtlicher Sicht stellt eine Bau-Arge eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts dar. Seit 1. Jänner gelten andere gesetzliche Rahmenbedingungen.   

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        Miete oder Bauauftrag, das ist hier die Frage

        Normalerweise fallen Mietverträge nicht unter das Bundesvergabegesetzes (BVergG). Unter bestimmten Voraussetzungen wird aber auch ein Vertrag über die Miete eines Bauwerks als „Bauauftrag“ qualifiziert. Unterliegt er somit dem Vergaberecht?  

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        Recht und Steuer – Werkvertrag – Fachkundig und sachverständig

        Rechtsanwalt Dr. Stephan Trautmann informiert über die Prüf- und Warnpflicht des Unternehmers bei der Erfüllung eines Werkvertrags. Teil 1 der zweiteiligen Serie zur ÖNorm B 2110. 

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        Erben, vorher schenken – oder kaufen?

        Autor: Dr. Michael Kowarik Wieder einmal im letzten Moment sind die neuen Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen worden. Grundsätzlich ist die Steuer – wie bisher – vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Abweichend hiervon sind Erwerbsvorgänge im Familienverband begünstigt, egal ob diese entgeltlich (neu!) oder unentgeltlich erfolgt sind. In diesem Fall ist Bemessungsgrundlage der dreifache Einheitswert, maximal jedoch 30 Prozent des gemeinen Wertes. Der begünstigte Empfängerkreis ist nunmehr sehr eng.  Hierzu zählen nur Ehegatten oder eingetragene Partner Lebensgefährten bei Vorhandensein eines gemeinsamen Hauptwohnsitzes Kinder, Enkel-, Stief-, Wahl- und Schwiegerkinder des Übergebers Nicht mehr zum begünstigten Kreis zählen daher u. a. Geschwister, Pflegekinder, Nichten oder Neffen usw. Die neuen Bestimmungen sind seit 1. Juni 2014 anzuwenden, bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ab 1. Jänner 2015 (nur vom einfachen Einheitswert). Die Steuersätze belaufen sich auf zwei Prozent (im begünstigten Familienkreis) bzw. 3,5 Prozent in allen übrigen Fällen. Weitere begünstigte Fälle: Erwerbsvorgänge durch Erbe, Vermächtnis oder in Erfüllung eines Pflichtteilanspruchs innerhalb des Familienverbandes vor Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens Erwerbsvorgänge im Zuge von Umgründungen im Sinne des Umgründungssteuergesetzes, soweit sie begünstigtes Vermögen darstellen (Bemessung vom zweifachen Einheitswert) Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft in einer Hand Übertragung von…

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        EN 1090 Erfahrungsaustausch in St.Pölten

        Die TÜV Süd Akademie und die TÜV Süd SZA Österreich laden zum 1. Regionalstammtisch Önorm EN 1090 ein.

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        Erneuerbare Energien im Niedrigstenergiehaus

        International liegen Niedrigstenergiehäuser im Trend. nicht nur als Einfamilien-häuser, sondern für alle Arten und Größen von Wohn- und GewerbeGebäuden. Doch was genau ist ein Niedrigstenergiehaus? Die Definition ist nicht so einfach.

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        Vorteile der E-Vergabe

        Was sind Vorteile beim elektronischen Vergabeverfahren? 

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        Haftungen bei Subunternehmen

        Kontroll- und Verständigungspflichten bei Beauftragung von Subunternehmern nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz.

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        Ansichtssache: Baumeister werden diskriminiert!

        Mit dem Inkrafttreten der Novelle zur Wiener Bauordnung sind Gebäudeeigentümer verpflichtet, ein Bauwerksbuch erstellen zu lassen, in dem Überprüfungserfordernisse und -intervalle von Bauteilen festgelegt werden.

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        Aufstieg und Fall der „GmbH light“

        Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende – die „GmbH light“ gehört der Vergangenheit an. Die steuerlichen Auswirkungen im Überblick.