Interessensvertretungen
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KV-Runde bringt Zweijahresabschluss
Die Bau-Sozialpartner vereinbaren einen Zweijahresabschluss: Plus 2,7 Prozent für 2025 sowie die Steigerung des VPI im laufenden Jahr (ohne einen weiteren Aufschlag) für 2026. Weitere Änderungen betreffen u.a. das Taggeld.
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Acht neue Bauwerksabdichter
Acht Teilnehmer haben den Bauwerksabdichter-Kurs im Wifi Oberösterreich samt Abschlussprüfung bestanden.
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Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD in Österreich
Die neue EU-Gebäuderichtlinie EPBD muss ab 2026 in allen Mitgliedsstaaten der EU umgesetzt werden.
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Kampf gegen die Bürokratie
Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der WKO, kämpft gegen die Bürokratie. Ihre Forderung: Mut statt Misstrauen.
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“Die Lehrlingsausbildung ist mein Steckenpferd”
Der Tiroler Landesinnungsmeister Helmuth Hehenberger spricht im Interview mit dem Tischler Journal über seine Ziele in der neuen Funktion.
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SHK Lobbyorganisationen machen Druck auf FPÖ und ÖVP
Die Interessensvertretungen der Sanitär-, Heizungs- und Klimabranche versuchen, ihre Anliegen in die laufende Regierungsbildung einzubringen.
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“2025 ist als Entscheidungsjahr zu sehen”
Robert Jägersberger, Bundesinnungsmeister des Baugewerbes, findet „Klare Worte“: Er spricht darüber, was für eine Erholung der Bauwirtschaft in 2025 spricht – und was nicht.
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Nachgefragt bei Anton Rieder
Wie wird 2025 für das Baugewerbe? Rechnen Sie mit einer ersten Erholung oder wird 2025 sogar noch schwerer als 2024? Volumensmäßig werden wir leicht zulegen, ertragsmäßig stehen wir noch mehr unter Druck. Mit einer Erholung im Hochbau rechne ich erst ab 2026. Was stimmt sie zuversichtlich, was nachdenklich? Zuversichtlich stimmt mich der Wegfall der KIM-VO und die Zinssenkungen, nachdenklich der nächste Kostenschub aufgrund der Nachhaltigkeitsbestimmungen – Bauen muss leistbar bleiben! Was erwarten Sie sich von der neuen Bundesregierung? Welche Maßnahmen sollte sie rasch setzen, um die Bauwirtschaft anzukurbeln? Zweckwidmung der Wohnbauförderung, Wegfall der Umsatzsteuer für den ersten Wohnsitzerwerb, besserer Rechtsrahmen für „Bauen außerhalb der Norm“, Schadenersatz auf 10 statt 30 Jahre und Maximalfristen zur Verfahrensbeschleunigung.