Die seit 1967 stattfindende Auszeichnung würdigt besondere Bauvorhaben mit gesellschaftlichem Engagement und innovatorischem Charakter. Die Ursachen für die Entscheidung, den Preis auf das kommende Jahr zu verschieben, liegen in den Ausgangsbeschränkungen und deren Folgen begründet, welche ein mehrschichtiges Juryverfahren, persönliche Treffen mit Bauherren und Architekten sowie eine Begutachtung der Bauten vor Ort unmöglich machen. „Jede andere Form der Beurteilung würde aber dem Grundsatz des Preises widersprechen“, begründet der Veranstalter seine Entscheidung. „ Um die einzigartige Qualität des Preises sicherzustellen und auch in Zukunft zu gewährleisten haben der Vorstand des Landesverbandes Tirol, als diesjähriger Veranstalter, und die ZV Österreich daher beschlossen, die Einreichung zum Bauherrenpreis auf das kommende Jahr 2021 zu verschieben.“ Weitere Modalitäten, zukünftige Einreichfristen sowie das neue Datum der Preisverleihung stehen bislang aber noch aus.

Mehr Informationen unter: www.zv-architekten.at

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