Online-Seminar

Komplexer Baustoff Glas

Weiterbildung
30.06.2021

Am 11. Juni veranstaltete die Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler gemeinsam mit den Landesinnungen erstmals ein Online-Facharbeiterseminar. Drei Sachverständige referierten dabei live aus der Glasfachschule Kramsach. Für alle, die nicht dabei waren, haben wir die wichtigsten Inhalte zusammengefasst.
Bundesinnungsmeister Walter Stackler begrüßte die Teilnehmer zum ersten Online-Facharbeiterseminar live aus der Glasfachschule Kramsach.
Bundesinnungsmeister Walter Stackler begrüßte die Teilnehmer zum ersten Online-Facharbeiterseminar live aus der Glasfachschule Kramsach.

Die Premiere des Online-Seminars für Facharbeiter aus dem Glashandwerk gestaltete sich höchst professionell. Dank der hochwertigen technischen Ausstattung der Glasfachschule Kramsach konnten Interessierte aus allen Bundesländern die drei Fachvorträge von 8 bis 12 Uhr live am Computer verfolgen und im Chat Fragen stellen.

Aus dem Alltag eines Sachverständigen

Frank Kleeberg eröffnete das Online-Seminar mit Schadensfällen aus seiner Arbeit als Glassachverständiger.

Nach der Begrüßung durch Bundesinnungsmeister Walter Stackler startete der Glasermeister und Sachverständige für Verglasungen und Glasbau Frank Kleeberg das Seminar mit einer bildreichen Dokumentation aus dem Alltag eines Glassachverständigen. Die aufgezeigten Glasschäden und Verarbeitungsmängel deckten das gesamte Arbeitsfeld des Glasers ab. Ob Horizontalverglasungen, Isolierverglasungen, Brüstungsverglasungen, Brandschutzverglasungen oder die Verarbeitung von Fertigbauteilen aus dem Beschlagshandel – alle Bereiche wurden bei diesem Vortrag angesprochen, und vor allem die Fehler, die dabei entstehen können. Praxisnah und verständlich waren sie mit farblichen Markierungen in den zahlreichen Bildern dargestellt. Auch die Problematik mit Zwischenabnahmen nach erfolgter Montage auf Baustellen, um die mängelfreie Ausführung zum Zeitpunkt der Errichtung zu bestätigen, sprach Frank Kleeberg an.
Am Schluss seines Vortrags präsentierte er zwei Extremfälle, bei denen nichts einer fachlich korrekten Lösung entsprach. Für den Zuseher wohl recht amüsant, ging es dem Vortragenden vor allem um die Situation, was als Fachbetrieb zu tun ist, wenn man zu einer derartigen baulichen Ausführung, etwa im Fall einer Reparatur, gerufen wird. Damit wurde auch das Thema Hinweispflicht angesprochen.
„Schwierig für mich war die fehlende Resonanz in den Gesichtern der Zuhörer, da ja niemand zu sehen war. Auch in eine Kamera zu sprechen war für mich eine Premiere“, erzählt der Sachverständige. Aber es war wohl eine gelungene Premiere: Im anschließenden Chat war zu lesen, dass der Vortrag von den Facharbeitern sehr gut angenommen wurde und wohl den einen oder anderen dazu anregen wird, sich diese Themen auf der Baustelle wieder in Erinnerung zu rufen.

Neueste gesetzliche Bestimmungen im Glasbau

Gesetzliche Bestimmungen im Glasbau und der teilweise Konflikt zwischen Normung und Rechtsprechung waren die Themen von Michael Marte.

Den zweiten Teil des Online-Seminars bestritt der Sachverständige für Glas und Fenstermontage und geübte Vortragende Michael Marte. Sein Thema war „Gesetzliche Bestimmungen im Glasbau“ – die rechtlichen Hintergründe und der teilweise Konflikt zwischen Normung und Rechtsprechung.
Mit Ausflügen in die Judikatur führte er vorwiegend durch die OIB-Richtlinien, die inzwischen in jedem Bundesland verbindlich eingeführt wurden. Bundeslandspezifische Unterschiede gibt es meist nur in Details, einige Länder arbeiten noch nach der Ausgabe 2015, manche haben die Ausgabe 2019 zum Gesetz erhoben.
Wie zum Thema Brandschutz erörterte Michael Marte etwa die gesetzliche Verbindlichkeit zum Schutz von angrenzenden Bauteilen vor Kondensat. Weil Glas und Fenster, ausgenommen Holzfenster, keine Feuchtigkeit aufnehmen können, da sie „Bauteile geringer Speichermasse“ sind, sind entsprechende Vorkehrungen bei angrenzenden Bauteilen (z. B. Holzboden o. Ä.) zu treffen bzw. ist schriftlich auf die notwendigen Vorkehrungen hinzuweisen.

Obwohl die rechtlichen Ausführungen über Sicherheitsglas großteils bekannt sind, überraschte der Normenexperte mit einer Berechnung, in der eine Ganzglas-Pendeltür mit einem Drehpunkt von 55 mm bei einer Glasbreite von 82 cm nach Berechnungen des OIB trotzdem die notwendige „nutzbare Durchgangslichte“ von ≥ 80 cm erreichen könne.
Dass eine Brüstung oftmals höher als 85 cm sein muss, obwohl die Parapettiefe über 20 cm beträgt, ist in den Erläuterungen zu finden. Auch das Lesen der Begriffsbestimmungen und FAQ sei zum korrekten Verständnis der Vorschriften notwendig, erklärte Michael Marte.
Zum Abschluss präsentierte der Sachverständige eine Lärmkarte auf www.laerminfo.at, nach der die notwendige Schalldämmung ausgewählt werden kann. Denn: Die Erfüllung des notwendigen Schallschutzes sei gemäß OIB-Richtlinie 5 rechtlich verbindlich ohne einen expliziten Auftrag dazu zu erhalten.

Schadensfälle durch falsche Glaslagerung

Martin Waldhart ist einer der Referenten des Online-Seminars und informiert über grundsätzliche Aspekte einer Isolierglassanierung.

Den Abschluss des Online-Seminars bildete der Vortrag von Martin Waldhart. Der erfahrene Glasermeister und Gerichtssachverständige für Glas führte kurzweilig durch große Schadensfälle aufgrund kleiner Fehler. Kern seines Referats war der Aspekt der sachgemäßen Glaslagerung von Isoliergläsern.
Dass dieses vermeintlich unbedeutende Thema in der Praxis immer wieder nachlässig oder falsch gehandhabt wird, konnte der Sachverständige anhand zahlreicher Bilder und fünf exemplarischer Schadensfälle veranschaulichen. „Schon bei den Grundkenntnissen herrscht hier offensichtlich oft Unwissenheit oder Nachlässigkeit. Hier kann nur wiederholt werden, wie wichtig Schulungen und Fortbildungen sind, um nicht nur vorgegebene Anweisungen auszuführen, sondern auch die dazugehörigen Hintergründe zu verstehen“, so Martin Waldhart.
Der Bogen der Fehler und oft kostspieligen Schadensfälle spannt sich dabei von der korrekten Auswahl des Klotzmaterials über die unterschiedlichen Funktionen der Verglasungsklötze bis zur sachgerechten Lagerung der Gläser – und den daraus resultierenden Konsequenzen. So erläuterte er beispielsweise an einem konkreten Schadensfall die dramatischen Folgen von zu schmalen Verglasungsklötzen.
Eine weitere, immer wieder auftretende Schadensursache für das Erblinden von Isoliergläsern sind diverse Materialunverträglichkeiten. Diese können, wie auf den online gezeigten Schadensbildern deutlich erkennbar war, auf verschiedenen Ebenen stattfinden. Die sachgemäße Auswahl der einzelnen Bausteine für funktionstaugliche Verglasungen sei eines der Schlüsselkriterien für eine sorgen- und reklamationsfreie Auftragsabwicklung, so Waldhart.
In seiner Sachverständigentätigkeit kam es beispielsweise durch eine Wechselwirkung von aus Kunststoff bestehenden Verglasungsklötzen mit dem Randverbund des Isolierglases zu einem Auflösen des Randverbunds. In einem anderen Fall lag das Problem in der Auswahl des Klebstoffs, der zum Fixieren der Verglasungsklötze verwendet wurde.

Fazit: Ohne Fachwissen geht es nicht

Wie in den letzten Jahren immer deutlicher erkennbar wird, hat sich der Werkstoff Glas zu einem ebenso leistungsstarken wie komplexen Baustoff entwickelt. Egal, ob in der Planung und Ausführung der Unterkonstruktionen, wie im Vortrag von Frank Kleeberg aufgezeigt, in baurechtlichen Grundlagen, wie deutlich von Michael Marte veranschaulicht, oder in der vermeintlich simplen Lagerung der Verglasungen – ohne das nötige Fachwissen ist ein langfristiger wirtschaftlicher Erfolg nicht erreichbar. Seminare wie dieses tragen dazu bei, fachlich am Laufenden zu bleiben. Eine gelungene Premiere.

Kontaktdaten der Vortragenden

Für Fragen stehen die Referenten gerne zur Verfügung:

Frank Kleeberg
T: 0664/510 86 28, E: kleeberg@sv-glas.at

Michael Marte
T: 0650/245 42 12, E: office@marte.sv

Martin Waldhart
T: 0664/114 17 56, E: office@glaserei-waldhart.at

Branchen
Glas