Bußgeld

Millionenstrafe für Swietelsky

Baukartell
25.07.2022

Von: Christoph Hauzenberger
Eine umfassende Kooperation mit den Wettbewerbshütern im Falle der Baukartell-­Ermittlungen ermöglicht eine verminderte Geldbuße von 27,15 Millionen Euro.

Im Rahmen der Ermittlungen in der österreichischen Bauwirtschaft stellte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) einen weiteren Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen ein Unternehmen der Branche. Nach der Porr (62,35 Millionen Euro) und der Strabag (45.37 Millionen Euro) richtet sich der aktuell Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in der Höhe von 27,15 Millionen Euro gegen die Swietelsky AG sowie zwei Tochterunternehmen.

Umfassende Kooperation

Swietelsky trat zeitnah nach den ersten Ermittlungshandlungen im Sommer 2017 an die BWB heran und kooperierte in der Folge als zweites österreichisches Bauunternehmen kontinuierlich und umfassend im Rahmen des Kronzeugenprogrammes, wodurch die Aufarbeitung des komplexen und umfangreichen Sachverhaltes auch hinsichtlich zahlreicher weiterer Unternehmen der Baubranche wesentlich erleichtert und beschleunigt werden konnte. Insbesondere führte Swietelsky laut der BWB eine Vielzahl an unternehmensinternen Befragungen von Mitarbeiter*innen durch und unterzog neu aufkommende Sachverhalts- und Verdachtsmomente einer umfassenden unternehmensinternen Prüfung, deren Ergebnisse zeitnahe übermittelt wurden. Zudem wurde im Unternehmen ein zertifiziertes Compliance-System ein, um zukünftige Zuwiderhandlungen gegen das Kartellverbot nachhaltig hintanzuhalten.

„Ich möchte meine persönliche Enttäuschung und mein tiefes Bedauern über die wettbewerbswidrigen Absprachen zum Ausdruck bringen, die so gar nicht unserem Selbstverständnis als fairer und rechtstreuer Partner entsprochen haben“, so Swietelsky-CEO Karl Weidlinger. „In dieser Situation galt es, den Fokus auf umfassende Kooperation mit den ermittelnden Behörden zu legen und alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um ein erneutes Fehlverhalten für die Zukunft auszuschließen.“

Mindernde Umstände

Zusätzlich hat Swietelsky ein umfassendes Anerkenntnis für das kartellgerichtliche Verfahren abgegeben. Diese Umstände wurden bei der Bemessung der Geldbuße, die auf 27,15 Millionen Euro festgelegt wurde, als mindernd zu berücksichtigt. Auswirkungen auf das laufende Geschäft sollte die Strafe nicht haben. „Für das Kartellverfahren wurden in den Konzernabschlüssen der letzten Jahre bereits entsprechende Rückstellungen gebildet“, erklärt Finanzvorstand Harald Gindl. „Es sind daher keine Effekte auf das Ergebnis im laufenden Geschäftsjahr zu erwarten.“

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