Frühpension

Alles rund um den Frühstarterbonus

Pension
24.01.2022

Seit 1. Jänner 2022 gibt es statt der abschlagfreien Frühpension den Frühstarterbonus. Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.
Rosafarbenes Sparschwein mit Brille und Rechner
Seit 1. Jänner 2022 gibt es statt der abschlagfreien Frühpension den Frühstarterbonus.

Die erst 2019 noch einmal eingeführte Langzeitversichertenpension, die sogenannte Hacklerregelung, ist mit Ende 2021 wieder Geschichte. Alle, die 45 Jahre gearbeitet haben, aber das Mindestpensionsalter von 65 Jahren noch nicht erreicht haben, können somit nicht mehr abschlagsfrei in Pension gehen. Stattdessen gibt es jetzt den Frühstarterbonus.

Aufschlag: maximal 60 Euro monatlich

Durch den Frühstarterbonus bekommen jene, die im Alter von 15 bis 20 Jahren bereits gearbeitet und damit Versicherungszeiten erworben haben, einen wertgesicherten Pensionsbonus von maximal 60 Euro pro Monat.

Folgende Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein:

  • Der Start in die Erwerbstätigkeit erfolgte zwischen dem 15. und 20. Geburtstag, wobei es in dieser Zeit zum Erwerb von mindestens 12 Beitragsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit in der Pensionsversicherung gekommen sein muss.
  • Im Laufe des Arbeitslebens muss man in Summe mindestens 300 Beitragsmonate (25 Jahre) aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben.

Angerechnet wird ein Euro pro Monat für jeden Monat einer Erwerbstätigkeit vor dem 20. Lebensjahr. Wer also beispielsweise mit dem 15. Lebensjahr zu arbeiten begonnen hat bekommt einen Bonus von 60 Euro (12 Monate x 5 Jahre), wer mit dem 17. Lebensjahr ins Berufsleben gestartet ist einen Bonus von 36 Euro (12 Monate x 3 Jahre). Ab 2023 werden die Beiträge jährlich aufgewertet. Bei der Pensionsfeststellung wird der Frühstarterbonus auf die errechnete Pension aufgeschlagen und ist somit fixer Bestandteil der Pensionsleistung, auch bei den Pensionssonderzahlungen, also der 13. und 14. Pension.

Frühere Pension mit 4,2% Abschlag

Die Möglichkeit mit 62 Jahren in Pension zu gehen gibt es weiterhin, es kommt aber dann zu einem Abschlag von 4,2% pro Jahr. Bei drei Jahren vor dem 65. Lebensjahr ergibt sich damit in Summe ein Abzug von insgesamt 12,6%.

Bezüglich der Abschläge gibt es aufgrund der eingeführten Wahrungsklausel jedoch einige Ausnahmen. Wurden bis spätestens 31. Dezember 2021 insgesamt 540 Beitragsmonate (45 Jahre) der Pflichtversicherung im Zuge einer Erwerbstätigkeit erworben, so gibt es bei allen vorzeitigen Pensionsarten keine Abzüge. Dazu gehören unter anderem die Korridorpension, die Schwerarbeiterpension sowie die Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitspension. Zu den 540 Beitragsmonaten zählen maximal 60 Monate der Kindererziehung. Nicht angerechnet werden hingegen die Zeiten des Präsenz- bzw. Zivildienstes.

Durchschnittliches Pensionsalter von 60,3 Jahren

Die Abschaffung der abschlagsfreien Frühpension nach langer Versicherungsdauer hat voriges Jahr große Wellen geschlagen. Seitens der Arbeiterkammer und der Gewerkschaft gab es etliche kritische Stimmen. Von Fachleuten wurde das Ende der Hacklerpension hingegen vielfach begrüßt. So befürwortete Pensionsexperte Bernd Marin die Abschaffung. Seiner Meinung nach sollten aber zusätzlich Anreize geschaffen werden, damit die Menschen länger arbeiten wollen und auch können. Marin gab zu bedenken, dass 2019 das durchschnittliche Pensionsalter wie im Jahr 1976 bei 60,3 Jahren lag. Sozusagen ein Stillstand, obwohl die Menschen in Österreich mittlerweile über ein Jahrzehnt länger leben. Als Beispiel, wie problematisch die Lage sei, nannte er die Bundeszuschüsse zur Sicherung der Pension. Diese würden von 2018 bis 2024 um 55 Prozent von rund neun Milliarden Euro auf 14 Milliarden Euro ansteigen.

Umfrage Bauzeitung

Eine Umfrage im November 2021 bei den Lesern der Bauzeitung ergab, dass 41 Prozent für eine Lösung sind, die alle gleich behandelt. Sie glauben aber nicht, dass der Frühstarterbonus eine solche ist. 36 Prozent der Umfragebeteiligten erachten den Frühstarterbonus als durchaus gelungen, während 23 Prozent die neue Regelung als absolute Fehlentscheidung ansehen. In der Summe zeigt sich damit, dass die Abschaffung der Hacklerregelung bzw. die Einführung des Frühstarterbonus im Bau-Bereich auf wenig Zustimmung stößt.

Frühstarterbonus

Mit 1. Jänner 2022 wurden die Abschläge von 4,2 Prozent pro Jahr bei der Langzeitversichertenregelung, wonach man mit 45 Beitragsjahren ab Vollendung des 62. Lebensjahres in Pension gehen kann, wiedereingeführt.

Als Ersatz gibt es für jene Menschen, die schon sehr früh zu arbeiten begonnen haben, einen Zuschuss, den Frühstarterbonus.

Dieser beträgt 1 Euro für jeden Beitragsmonat aufgrund einer Erwerbstätigkeit vor dem 20. Lebensjahr und ist daher mit maximal 60 Euro begrenzt. Der Betrag wird ab 2023 jährlich aufgewertet. Die Berechnung erfolgt bei der Zuerkennung der Pension.

Weitere Informationen:

WKÖ: https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/fruehstarterbonus-abschaffung-der-abschlagsfreiheit.html

Arbeiterkammer: https://www.arbeiterkammer.at/fruehstarterbonus

Pensionsversicherungsanstalt: https://www.pv.at/cdscontent/?contentid=10007.881053&portal=pvaportal