Antiteuerungspaket

Eine Milliarde Euro für die Unternehmen

Inflation
15.06.2022

Von den sechs Milliarden Euro an Soforthilfe des Entlastungspakets sind eine Milliarde Euro für die Wirtschaft eingeplant. Dabei geht es vorrangig um die Abmilderung der Energiekosten, in weiterer Folge dann um Strukturmaßnahmen.

Am 14. Juni 2022 hat die Regierung ihr drittes und bis dato größtes Entlastungspaket vorgestellt. Es beinhaltet Sofortmaßnahmen um rund sechs Milliarden Euro. Langfristig, also bis 2026, sollen es insgesamt 28 Milliarden Euro sein. Das meiste Geld, rund 22 Milliarden Euro, wird für die dauerhafte Inflationsanpassung von Sozialleistungen und die Abschaffung der kalten Progression in die Hand genommen. Den Gesetzesvorschlag dafür soll es spätestens im Juli geben.

Treffsichere Entlastung der Unternehmen

Eine Milliarde Euro der sechs Milliarden hat man für Entlastung von Unternehmen eingeplant. Den größten Brocken davon machen die Strompreiskompensation und Zuschüsse für energieintensive Unternehmen aus. Eine kurzfristige Abhilfe bezüglich der Kosten ist auch die dreimonatige Verschiebung der CO2-Bepreisung. Mit Oktober wird es aber keine weitere Schonfrist mehr geben, wie Energieministerin Leonore Gewessler im ORF-Interview bekräftigte.

Ebenfalls eine Kostenminderung für Betriebe, wenn auch eine geringere, ist die Reduktion der Lohnnebenkosten ab Jänner 2023. Geplant ist eine Senkung des UV-Betrags um ein Zehntel und die Reduzierung des FLAF-Beitrags von derzeit 3,9 Prozent auf 3,7 Prozent. Außerdem sollen Arbeitgeber ihren Beschäftigten sowohl 2022 als auch 2023 eine Art Teuerungsprämie, eine steuerfreie Prämie, von bis zu 3.000 Euro auszahlen können.

Keine versteckte Steuererhöhung mehr

Positiv ist auch die Abschaffung der kalten Progression, von der schon seit Jahrzehnten geredet wurde, aber nie etwas passiert ist. Wie in der Schweiz sollen ab Jänner 2023 die Steuerstufen jährlich, ausgenommen jene des Spitzensteuersatzes, an die Inflation angepasst werden. Alleine dadurch werden sich laut einer Berechnung der Denkfabrik Agenda Austria die Beschäftigten in den kommenden drei Jahren bis zu 14 Milliarden Euro an Inflationssteuer ersparen. Parallel dazu wird sich die im Jänner 2022 beschlossene und ab Juli geltende Reform der Lohn- und Einkommensteuer auf das Nettoeinkommen auswirken. Nach einer Senkung des Steuersatzes in der ersten Steuerstufe im Vorjahr von 25 auf 20 Prozent, wird mit Juli 2022 die Steuer in der zweiten Stufe von 35 auf 30 Prozent gesenkt.

Wichtiger Schritt gegen Kostenlawine

WKÖ-Präsident Harald Mahrer begrüßt besonders die Entlastung bei der Energie. "Das hilft unseren Betrieben und wirkt sich dämpfend auf die Energie-Teuerung aus", ist Mahrer überzeugt. Sowohl für ihn, als auch für WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf, liegt ein umfangreiches und ausgewogenes Antiteuerungspaket am Tisch, das aber unbedingt bereits im Sommer bei den Menschen und den Betrieben ankommen muss. Auch Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich, ist für eine rasche Umsetzung: "Viele Klein- und Mittelbetriebe im Gewerbe und Handwerk werden derzeit von einer wahren Kostenlawine überrollt. Die angekündigten Entlastungen sind für viele eine existenzielle Frage".

Ausgleich des Wettbewerbsnachteils

Ähnlich ist die Situation in der Industrie, wo die Unternehmen durch die rasant steigenden Teuerungen vor riesigen Herausforderungen stehen. Vor allem in den energieintensiven Industriebetrieben sei die Lage besorgniserregend. Sigi Menz, Obmann der Bundessparte Industrie, befürwortet daher besonders die schon seit Jahren in vielen anderen EU-Ländern existierende Strompreiskompensation für Betriebe, die dem Emissionshandel unterliegen. "Dafür braucht es jetzt aber eine gesetzliche Regelung, die den maximalen EU-Beihilferahmen ausschöpft, um den bereits erlittenen Wettbewerbsnachteil zumindest teilweise ausgleichen zu können". Begrüßt wird neben der steuer- und SV-beitragsfreien Mitarbeiterprämie bis 3.000 Euro auch die angekündigte Lohnnebenkostensenkung beim Unfallversicherungsbeitrag und dem FLAF. "Damit werden die möglichen Spielräume teilweise ausgenutzt und langjährige Forderungen der Bundessparte Industrie umgesetzt", so Menz. Denn die im internationalen Vergleich wachstumshemmenden Lohnnebenkosten belasten den Arbeitsmarkt und den Standort Österreich stark. Österreich liegt laut Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, bei den Lohnnebenkosten derzeit um mehr als vier Prozentpunkte über dem deutschen Niveau.

Entlastungen für Unternehmen im Antiteuerungspaket:

  • Strompreiskompensation
  • Direktzuschuss für energieintensive Unternehmen
  • Steuer- und Abgabenfreie Prämie bis zu 3.000 Euro (2022 und 2023)
  • Senkung des UV-Betrages um ein Zehntel ab Jänner 2023
  • Reduzierung des FLAF auf 3,7 Prozent ab Jänner 2023
  • Verschiebung der CO2-Bepreisung von Juli auf Oktober 2022