Energie

Grüngasproduktion bekommt rechtlichen Rahmen

2030 sollen jährlich 7,5 Terawattstunden heimisches Biogas produziert werden. Rechtssicherheit soll das "Erneuerbare-Gase-Gesetz" bieten.
Grüngas

Die Bundesregierung hat am 15. Februar das Erneuerbare-Gase-Gesetz (EGG) in Begutachtung geschickt. Die Öffentlichkeit kann nun sechs Wochen Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Mit diesem Gesetz wird der Ausbau der heimischen Biogasproduktion bis 2030 fixiert. 

Die Versorger müssen dabei im Jahr 2030 jeweils 7,7 Prozent des heute verwendeten Erdgases durch heimisches Biogas ersetzen. Dieser Anteil steigt bis zum Erreichen des Ziels jährlich. Angerechnet werden kann nur Biogas, das in Österreich erzeugt wird. Importe zählen nicht zur Quote.

Dieses Gas kann direkt fossiles Erdgas, das aus Ländern wie Russland importiert werden muss, ersetzen. Es eignet sich deshalb für den Einsatz in Bereichen, in denen Gas nicht durch bessere Alternativen ersetzt werden kann. Dazu gehören etwa Hochtemperaturanwendungen in der Industrie. 
Biogas wird in entsprechenden Anlagen aus Holzresten, landwirtschaftlichen Abfällen oder auch Biomüll durch einen chemischen Prozess erzeugt. Dabei wird über den gesamten Prozess gleich viel CO2 gebunden, wie bei der Verbrennung erzeugt wird. Biogas verursacht also keine zusätzlichen klimaschädlichen Emissionen.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler dazu: "Das Erneuerbare-Gase-Gesetz macht die Misthaufen in Österreich zu Kraftwerken. Die Idee ist einfach und trotzdem bestechend logisch: Wir können aus Holzresten, aus landwirtschaftlichen Abfällen oder aus dem Biomüll grünes Gas produzieren. Und damit dann unsere Industrie versorgen. Das ist ein kluger Schritt in Richtung Unabhängigkeit und Klimaschutz."

Grüngas-Ausbau schafft Versorgungssicherheit

Der Erdgasbedarf Österreichs lag in den letzten Jahren bei ca. 90 TWh/a (= ca. 8,5 bis neun Milliarden Kubikmeter pro Jahr). Die innerösterreichische Erdgasproduktion ist in den letzten Jahren auf zirka sechs TWh/a (= ca. 600 Millionen Kubikmeter) eingebrochen. Der Selbstversorgungsgrad erreicht somit bei Erdgas nur sieben Prozent des durchschnittlichen Jahresbedarfes.

Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Moosbrugger dazu: "Statt weitere 'Endlos-Diskussionen' über theoretische und realisierbare Potenziale für Erneuerbare Gase zu führen, müssten jetzt endlich praxistaugliche Rahmenbedingungen für die notwendigen Investitionen geschaffen werden. In der gegebenen geopolitischen Situation sind die Unsicherheiten für die Bereitstellung und Kosten für ca. 80 TWh/a fossiles Erdgas größer, als für den Aufbau der eigenen Produktionskapazitäten für 7,5 TWh/a Grüne Gase bis 2030". 

In einer aktuellen Studie hat der EEÖ (Erneuerbare Energie Österreich) die hierzulande vorhandenen Potenziale an erneuerbaren Gasen erhoben. Alleine Biomethan könnte demnach mittelfristig bis zu 20 Prozent des aktuellen Erdgas-Verbrauchs ersetzen. 

Vonseiten der Industriellenvereinigung sei für den langfristigen und kontinuierlichen Erhalt der Versorgungssicherheit jedenfalls die Vollendung des Energiebinnenmarktes und damit die Anerkennung von Herkunftsnachweisen innerhalb Europas notwendig, sowie ein frühzeitiger Aufbau von globalen Importpartnerschaften, um den Bedarf von klimaneutralen Gasen in Österreich langfristig zu decken.

Quotenmodell nicht zu Ende gedacht

Aus Sicht des Fachverbands Gas Wärme sei es schade, dass die Regierung beim Heben der Grün-Gas-Potenziale auf ein Quotenmodell mit einer Lieferantenverpflichtung setzt, anstatt auf ein kostengünstigeres Marktprämienmodell, wie es auch beim Ausbau von Ökostrom angewendet wird.

Bei dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf sieht der Fachverband demnach noch Nachbesserungsbedarf. Die Versorgerquote müsste so gestaltet werden, dass das heimische Biogaspotenzial effektiv gehoben wird – ohne dabei gleichzeitig enorme Kostensteigerungen für Endkund*innen zu verursachen.

Aus Sicht des Fachverbands sei dabei auch ein ausgewogenes Verhältnis bei etwaigen Strafzahlungen relevant. So müssen Versorger bei Nicht-Erfüllen der vorgegebenen Quote eine Strafzahlung entrichten. Hier gelte es beim Festsetzen der Höhe dieser Zahlung mit Augenmaß vorzugehen. Einerseits sei klar, dass eine Strafzahlung einen Anreiz setzen müsse, die Quote in Zukunft mit Grünem Gas zu erfüllen, andererseits müsse jedoch berücksichtigt werden, dass die Höhe der Strafzahlung den künftigen Grün-Gas-Preis determiniere. Zu hohe Strafzahlungen würden von Biogasanlagenbetreibern als Benchmark herangezogen und preistreibend wirken. 

Zudem bemängelt der Fachverband Gas Wärme, dass das in Begutachtung stehende EGG ausschließlich auf österreichisches erneuerbares Gas (etwa Biomethan oder aus Ökostrom erzeugtem Wasserstoff) abstelle. Gleichzeitig verfolge das Gesetz die Zielsetzung, die heimische Gasversorgung bis 2040 zur Gänze auf erneuerbares Gas umzustellen. Der Fachverband plädiere daher dafür, sich bei der Zielsetzung an das Regierungsprogramm zu halten und spätestens ab 2030 Grüne Gase aus dem In- und Ausland für die Quotenerfüllung zuzulassen. Nur so sei sicherzustellen, dass Industrie und Haushalte mit leistbarem klimaneutralem Gas versorgt werden können. Zudem müsse auch die im Erdgasabgabengesetz vorgesehene Befreiung für Biogas von der Erdgasabgabe und der CO2-Steuer im Zuge des Erneuerbaren Gas Gesetzes endlich umgesetzt werden.

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