Bringt ein Abfallende die Wende?
Der Baustoff-Recycling Verband hat mit seiner Jahrestagung das Thema rund um die neue EU-Bauproduktverordnung aus 2024 und den Clean Deal der EU-Kommission aufgegriffen und einen Ausblick für die zu erwartenden Änderungen gegeben.

Die Herausforderungen für die Bauwirtschaft seien groß, um die Anforderungen an nachhaltiges Bauen zu erfüllen: eine Forderung, die sich an Bauherr*innen und Bauunternehmen richtet. Der Baustoff-Recycling-Verband hat als Änderungen den Bodenaushub angegeben, der noch auf der Baustelle ein Abfallende finden können wird und damit beispielsweise als Recycling-Baustoff auf dieser Baustelle oder auf einer anderen eingesetzt werden kann. Seitens des OIB wird es in zwei Jahren eine neue OIB-Richtlinie geben, die das Nachhaltigkeitsthema für den Bau österreichweit regeln wird. Österreich sei in dem Thema auch weit vorne, so manche Regelung wird seitens der EU als „best case“ angesehen.
Abfallende für Bauabfälle
Bauabfälle bilden laut einer Aussendung die größte Abfallmenge in Österreich – gerade die mineralischen Abfälle, wie Beton, Asphalt, Bauschutt werden schon heute großteils verwertet. Die Aufbereitung funktioniere allerdings nur dann gut, wenn diese wirtschaftlich erfolgreich ist. Damit sei es zwingend, dass Recycling-Betriebe Produkte auf dem Markt anbieten, da Abfälle nicht erfolgreich vermarktet werden können. Somit benötige der Bau ein rasches Abfallende für die Recycling-Baustoffe, die aus Baurestmassen aufbereitet wurden.
Bernhard Dabsch, Experte für Umwelt und Verfahrensmanagement und Abfallbeauftragter bei der Asfinag betont, dass aus der Instandhaltung und Erneuerung des Asfinag-Streckennetzes jährlich große Mengen an Aushub- und Abbruchmaterial als potenzielles Recyclingmaterial zur Verfügung stehen – allein 1,5 Millionen Tonnen Aushub. Das „Abfallende“ für Bodenaushubmaterial sei somit die Chance, bereits früh im Planungsprozess positiv auf die Umsetzung von Baumaßnahmen einzuwirken, indem Abfälle gar nicht erst entstehen. Dies gehe aber nur in wenigen Fällen – ein Großteil der Böden fällt als Abfall an, ein vorzeitiges Abfallende, bspw. durch Behandlung und Verwertung als Recycling-Baustoff, sei eine große Hilfe für eine kostengünstige und umweltgerechte Verwertung.
Roland Starke, Experte beim Bundesministerium für Land- Forstwirtschaft, Klima und Umweltschutz (BMLUK), biete dafür eine Lösung an: Hauptziel der geplanten Aushubverordnung sei die Schaffung einer für die Baupraxis praktikablen, rechtssicheren Möglichkeit, nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial der „besten“ Qualität aus dem Abfallregime zu entlassen und damit möglichst einfach einer stofflichen Nutzung zuzuführen.
Die Qualitätsklassen A1, A2, A2‑G sollen für jeweils zulässige Verwertungswege (insb. Rekultivierung, Erdarbeiten) direkt nach dem Aushub die Abfalleigenschaft verlieren. Die neue Aushubverordnung, die kurz vor Begutachtung stehe, soll allgemeine Behandlungspflichten festlegen – so soll für große Aushubvorhaben ein Materialkonzept bereits im Vorfeld erstellt werden müssen, das die Verwertungsmöglichkeiten auch bereits im Vorfeld bewerten soll.

Kreislaufwirtschaft als Lösung
Am Bau werden die Bauvorhaben nicht einfach bestellt – sie werden unter Verwendung der Leistungsbeschreibungen ausgeschrieben und nach einem Verfahren (z.B. Bestbieterprinzip) zugeschlagen. Gerhard Spranz, Leiter des Stammdatenmanagements bei Swietelsky, weist dabei auf die Standardisierte Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur (LB-VI) hin, die für alle Bereiche des Tiefbaus Ausschreibungstextierungen vorhält. „Auf Grundlage der Gesetze und Verweis auf die einschlägigen Merkblätter des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes wird der Umgang mit Aushub- und Abfallmaterialien beschrieben“, so Spranz. Die LB-VI weist darauf hin, dass eine verpflichtende Bevorrangung der Kreislaufwirtschaft vorgesehen ist. So bietet die Leistungsgruppe LG 06 Aufzahlungspositionen für schonenden Abtrag und auch Reinigung an. Eine eigene LG 58 „Materialverwertung“ ist für im Bauvorhaben anfallende Materialien vorgesehen, die durch den AN zu Recycling-Baustoffen hergestellt werden und im Bauvorhaben wieder zu verwenden sind. Seit November 24 ist zur LB-VI ein Arbeitspapier Nr. 38 als Leitfaden für die nachhaltige, recyclinggerechte Ausschreibung veröffentlicht.
Österreich als Vorreiter
Österreich sei in vielen Bereichen Vorreiter – so z.B. im Bereich des Rückbaus, der in der RBV (Recycling-Baustoffverordnung) und in der damit verpflichtend anzuwendenden Önorm B 3151 festgelegt wird. Martin Car, Geschäftsführer von der European Quality Association for Recycling (EQAR), zeigt den Zusammenhang zwischen europäischen Vorgaben, europäischen Verbänden und das Wirken des BRV auf: Die Vorreiterrolle des BRV führte dazu, dass die Leitung des Arbeitskreises bei EDA (European Demolition Association), dem europäischen Dachverband für Abbrucharbeiten, durch den BRV erfolgte und in kürzester Zeit ein europäischer Leitfaden für recycelbare C&D-Materialien im Konnex mit der EQAR entstand. In dem von der Kommission vor wenigen Wochen vorgestellten „Clean Industrial Deal“ wird ein „Circular Economy Act“ für 2026 angekündigt, der verpflichtende Audits vor dem Rückbau von Gebäuden vorsehen wird, wobei auch von „digitalization of demolition permits“ gesprochen wird, die verpflichtend ebenso für alle Mitgliedsstaaten eingeführt werden sollen.
Österreich sei gut aufgestellt – die Rückbaunorm B 3151 wird gerade überarbeitet und soll nächstes Jahr mit Verbesserungen aus der Praxis neu veröffentlicht werden – gemeinsam mit einer zu erwartenden Novelle der RBV, die dann diese Norm verbindlich erklären soll.
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband wird, so Präsident Thomas Kasper, bei seiner Jubiläumsveranstaltung am 2. Oktober 2025 in Steyer/OÖ weitergehende Details vorlegen. Dort soll auch das 35-jährige Bestehen des Verbandes gefeiert werden.