PV Austria begrüßt ElWG-Kompromiss
Der Nationalrat hat das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz beschlossen. Der Branchenverband PV Austria sieht darin mehr Klarheit für Photovoltaik- und Speicherprojekte, verweist aber auf die Bedeutung einer konsequenten Umsetzung. Plus: Das Wichtigste im Überblick für den PV- und Speicherbereich.
Nach langen Verhandlungen hat der Nationalrat das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. Wie ORF.at berichtete, stimmten 116 Abgeordnete für das Gesetz, 47 dagegen. Die Zustimmung der Grünen machte den Beschluss letztlich möglich. Mit dem ElWG wird ein neuer Rechtsrahmen für den österreichischen Strommarkt geschaffen, der unter anderem erneuerbare Stromerzeugung, Netzstabilität und soziale Ausgleichsmaßnahmen regelt.
Der Bundesverband Photovoltaic Austria (PV Austria) bewertet den Beschluss in einer Aussendung grundsätzlich positiv. Aus Sicht des Verbandes bringt das Gesetz vor allem mehr Planungssicherheit für Betreiber*innen von Photovoltaik- und Batteriespeicheranlagen. Nach einer Phase erheblicher Unsicherheiten seien nun zentrale Rahmenbedingungen gesetzlich festgelegt.
Spitzenkappung und Eigenverbrauch
Ein wesentlicher Punkt aus Sicht der PV-Branche ist die gesetzlich verankerte Spitzenkappung. Bei neuen Photovoltaikanlagen wird die Einspeiseleistung künftig auf 70 Prozent der installierten Modulleistung begrenzt. Der selbst erzeugte Strom kann weiterhin direkt im Haushalt oder im Betrieb genutzt werden. Laut PV Austria führt diese Regelung bei typischen Privathaushalten zu rund zwei Prozent weniger eingespeistem Strom pro Jahr, soll jedoch zur Entlastung der Stromnetze beitragen und den Eigenverbrauch stärken.
Fixe Beiträge statt variabler Netzentgelte
Auch bei den Netznutzungsentgelten bringt das ElWG Änderungen. Anstelle eines jährlich variierenden Modells wird ein fixer Versorgungsinfrastrukturbeitrag eingeführt. Photovoltaikanlagen bis 20 Kilowatt netzwirksamer Leistung können weiterhin kostenfrei Strom ins Netz einspeisen. Für größere Anlagen gilt ab 2027 ein fixer Beitrag von 0,05 Cent pro Kilowattstunde, unabhängig davon, ob es sich um bestehende oder neue Anlagen handelt. PV Austria sieht darin klarere und besser kalkulierbare Rahmenbedingungen.
E-Control in der Umsetzung gefordert

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„Mit dem Beschluss des ElWG herrscht nun Klarheit über die neuen Spielregeln für erneuerbare Stromerzeuger. Die E-Control ist nun gefordert, im Netzbereich rasch für Effizienz zu sorgen und die Einhaltung dieser Regeln zu überwachen“, sagt Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender von PV Austria in Wien.
Auch Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria in Wien, verweist auf die vergangenen Monate: „Die letzten Monate waren von erheblichen Unsicherheiten geprägt. Jetzt gilt es, nach vorne zu schauen.“ Der Verband kündigt an, Mitglieder bei der Umsetzung des Gesetzes fachlich zu begleiten.
Neben branchenspezifischen Regelungen enthält das ElWG auch sozialpolitische Maßnahmen. Vorgesehen ist ein Sozialtarif für Haushalte mit geringem Einkommen, der einen vergünstigten Strompreis für einen definierten Grundverbrauch ermöglicht.
ElWG: Das Wichtigste im Überblick für den PV- und Speicherbereich
Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) umfasst 191 Paragraphen. Der Bundesverband Photovoltaic Austria fasst die aus Sicht der Photovoltaik- und Speicherbranche zentralen Neuerungen zusammen.
Versorgungsinfrastrukturbeitrag statt Netznutzungsentgelte
Stromerzeuger und Energiespeicheranlagen müssen künftig für eingespeisten Strom einen Versorgungsinfrastrukturbeitrag leisten. Photovoltaikanlagen bis 20 Kilowatt netzwirksamer Leistung können weiterhin kostenfrei Strom ins Netz einspeisen. Für größere Anlagen gilt ab 2027 ein fixer Beitrag von 0,05 Cent pro Kilowattstunde.
Energiespeicheranlagen, die systemdienlich betrieben werden, sind für die ersten 20 Betriebsjahre von diesem Beitrag ausgenommen.
Möglichkeit zur Kappung von PV-Spitzen
Bei neu ans Stromnetz angeschlossenen Photovoltaikanlagen kann der Netzbetreiber die Einspeiseleistung auf bis zu 70 Prozent der installierten Modulleistung begrenzen. Je nach technischer Ausstattung erfolgt die Spitzenkappung dynamisch oder statisch.
Der Eigenverbrauch bleibt davon unberührt, da der erzeugte Strom weiterhin direkt im Gebäude genutzt oder gespeichert werden kann. Begrenzt wird ausschließlich die maximale Einspeisung ins Netz, was den Netzausbaubedarf reduzieren soll.
Ausgenommen sind unter anderem neue Photovoltaikanlagen mit einer netzwirksamen Leistung bis sieben Kilowatt.
Neue Stromvermarktungsmöglichkeiten
Stromerzeuger dürfen bestehende Netzanschlüsse künftig effizienter nutzen. Über Direktleitungen ist es nicht mehr nur möglich, einzelne Verbraucher zu versorgen, sondern auch über fremde Zählpunkte oder über Grundstücksgrenzen hinweg Strom einzuspeisen.
Bürgerenergie wird ausgeweitet
Neben bestehenden Modellen wie gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen und Energiegemeinschaften schafft das ElWG zusätzliche Rollen und Möglichkeiten. Bürgerinnen und Bürger können innerhalb Österreichs künftig auf neue Weise Energie miteinander teilen.
Recht auf Einspeisung neu geregelt
Für Photovoltaikanlagen kleiner 15 Kilowatt bleibt das Recht auf Einspeisung im Ausmaß der bestehenden Bezugsleistung bestehen.
Für Anlagen über 15 Kilowatt gilt das Recht, bis zu 70 Prozent der Bezugsleistung am Standort einzuspeisen. Eine höhere Einspeiseleistung ist möglich, erfordert jedoch ein Netzanschlussentgelt in Form einer Pauschale.
Neue Abrechnungspunkte und einheitliche Messkonzepte
Netzbetreiber sind verpflichtet, zusätzliche Abrechnungspunkte zu ermöglichen. Diese virtuellen Zählpunkte erleichtern insbesondere bei Hybridanlagen und in Kombination mit Speichern eine genaue Abrechnung von Erzeugung, Nutzung und Speicherung.
Gleichzeitig sind bundesweit einheitliche Messkonzepte festzulegen, um die Abrechnung zu standardisieren.
Zentrale Netz-Informationsplattform
Alle Verteilernetzbetreiber stellen künftig relevante Informationen auf einer gemeinsamen Internetplattform bereit. Anlagenbetreiber*innen erhalten damit einen besseren Überblick über Netzbedingungen, verfügbare Anschlusskapazitäten, Netzentwicklungspläne sowie geeignete Standorte für einen systemdienlichen Betrieb von Erzeugungs- und Speicheranlagen.
Mehr Transparenz bei Netzanschlusskapazitäten
Netzbetreiber müssen freie und reservierte Netzkapazitäten offenlegen und diese getrennt nach Erzeugungstechnologien sowie für Energiespeicher ausweisen. Dadurch sollen Projekte gezielter an Standorten mit ausreichender Netzkapazität geplant werden können.
Erweiterte Nutzung von Smart-Meter-Daten
Netzbetreiber dürfen viertelstündliche Smart-Meter-Daten künftig auch für Netzbetrieb und Netzausbau verwenden. Dadurch kann die tatsächliche Netzauslastung besser beurteilt und erneuerbare Energie effizienter integriert werden.
Ansteuerbarkeit von PV-Anlagen und flexibler Netzzugang
Ab Juni 2026 müssen neue Photovoltaikanlagen ab 3,68 Kilowatt netzwirksamer Leistung ansteuerbar sein. Netzbetreiber können Anlagen im Bedarfsfall gezielt regeln und bei ausreichender Netzkapazität auch eine Einspeisung von 100 Prozent ermöglichen.
Zusätzlich schafft das ElWG erstmals einen klaren Rechtsrahmen für flexible Netzzugänge. Bis die volle Netzkapazität verfügbar ist, kann eine Anlage bereits mit reduzierter Leistung einspeisen.
Vereinheitlichung der Netzbedingungen
Die E-Control legt künftig die Allgemeinen Netzbedingungen für alle Verteilernetzbetreiber einheitlich per Verordnung fest. Das soll insbesondere für Anlagenerrichter*innen, die mit mehreren Netzbetreibern arbeiten, mehr Klarheit und weniger bürokratischen Aufwand bringen.
Verpflichtende Netzentwicklungspläne
Verteilernetzbetreiber mit mehr als 1.000 angeschlossenen Zählpunkten müssen künftig einen zehnjährigen Netzentwicklungsplan erstellen und veröffentlichen. Ziel ist mehr Transparenz über den geplanten Netzausbau und eine bessere Abstimmung zwischen den Netzbetreibern.
Marktplatz für Flexibilitäten
Netzbetreiber müssen Flexibilitätsleistungen künftig über eine Plattform am freien Markt beschaffen. Dabei geht es um gezielte Anpassungen von Einspeisung oder Verbrauch. Diese Leistungen können auch von Aggregatoren erbracht werden.
Auf Verteilernetzebene entsteht damit schrittweise ein neuer Markt, der Netzbetrieb und Netzausbau effizienter und kostensparender gestalten soll.
Begriffserklärung: Netzwirksame Leistung
Die netzwirksame Leistung bezeichnet jene maximale Leistung einer Stromerzeugungsanlage in Kilowatt, die tatsächlich ins Stromnetz eingespeist wird. Sie wird zwischen Anlagenbetreiber*in und Netzbetreiber im Netzzugangsvertrag festgelegt.




