Milliarden in der Warteschleife
Österreich benötigt Milliarden-Investitionen in die Infrastruktur. Doch es droht der Stillstand, da Großprojekte unter enorm langen Verfahrensdauern leiden. Bei einem hochkarätig besetzten Forum Wien zeigten Expertinnen und Experten mögliche Lösungen auf.
„Ich habe im Vorfeld bei Vorgesprächen schon manchmal die resignative Aussage gehört: ‚Geht denn überhaupt noch was?‘ Also, wenn es einmal so weit ist, dass nichts mehr geht, dann haben wir das, was wir nicht wollen, nämlich den Stillstand, den wir ins Thema hineingeschrieben haben.“ Mit dieser Bemerkung leitete Mario Rohracher, Generalsekretär der Österreichischen Gesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, die Panel-Diskussion GSV Forum im Februar in Wien ein. Der Titel der Veranstaltung: „Die Zukunft großer Infrastrukturprojekte – Bewegung oder Stillstand?“
Klare Kommentare
Die prominenten Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Panels geizten nicht mit deutlichen Kommentaren, wie sich der drohende Stillstand vermeiden lässt. Josef Decker, Straßenbaudirektor des Landes Niederösterreich, machte deutlich, wo das wohl größte Problem bei großen Infrastrukturprojekten liegt: bei den enorm langen Verfahren. Vor 15 bis 20 Jahren habe man Verfahren mit einer Dauer von einem Jahr gekannt. Heute liege man in manchen Fällen bei zwölf Jahren.
Die wesentliche Ursache: Einspruchsmöglichkeiten, die für enorme Verzögerungen sorgen. Die Folgen seien gravierend. Projekte, die bei Einreichung dem Stand der Technik entsprochen hätten, seien zum Zeitpunkt der Genehmigung oftmals überholt. Decker verwies dabei auf ein Beispiel aus der Mobilkommunikation: „Früher war ein Handy ein tragbarer Koffer, heute ist es ein zweiter PC.“
Neben der Dauer „ist vor allem die mangelnde Planbarkeit ein großes Problem“, ergänzte Judith Engel, Vorständin der ÖBB Infrastruktur. Es sei nicht so schlimm, wenn ein Projekt vier Jahre statt drei Jahre dauere. Entscheidend sei, „dass wir am Beginn wissen, es dauert vier Jahre“. Die „Unplanbarkeit und dieses mehrmalige Umplanen“ in einem hoch ausgelasteten System wie der Eisenbahn sei „mindestens ein genauso wichtiger Wert“ wie die Beschleunigung der Verfahren.
Marko Jandrisits, Head of Corporate Strategy bei der Asfinag, verwies darauf, dass die großen Infrastrukturbetreiber ÖBB, Asfinag und APG seit geraumer Zeit Reformvorschläge zur Beschleunigung der Verfahren erarbeitet und vorgelegt haben. Man hoffe auf eine Umsetzung. Mut macht ihm die von der Regierung angekündigte Novelle der UVP-Verfahren. Ein großer Schritt wäre aus seiner Sicht eine „Vollkonzentration“, also die Bündelung aller wesentlichen Kompetenzen in einem Verfahren bei einer einzigen Behörde in Form eines One-Stop-Shops.
Daniel Deutschmann von Heid & Partner Rechtsanwälte lenkte den Blick auf die vertragliche Ebene. Während im öffentlichen Recht erheblicher Reformbedarf bestehe, gebe es im Bauvertragsrecht bereits Instrumente zur Beschleunigung. Er sprach von einer „richtigen High-Speed-Disziplin“. Alternative Vertragsmodelle, insbesondere Allianzverträge, hätten sich bei Hochrisikoprojekten bewährt. Durch kooperative Modelle könnten Risiken gemeinsam gemanagt und Stillstände vermieden werden: „Gerade bei komplexen Infrastrukturvorhaben liegt hier erhebliches Potenzial.“
Michael Amerer, Vorstand der Verbund-Austrian Hydro Power, verwies schließlich auf die Bedeutung von Vertrauen und lokaler Akzeptanz. Als Beispiel nannte er die Gemeinde Kaprun, wo seit Jahrzehnten Kraftwerksprojekte umgesetzt werden. Trotz Investitionen in Milliardenhöhe gebe es dort „keinen Widerstand“. Die Gemeinde wisse, welche wirtschaftlichen Impulse die Projekte bringen. Die Bevölkerung kenne die Abläufe und es gebe kontinuierliche Gespräche sowie begleitende Infrastrukturmaßnahmen.
Bei neuen Projekten brauche es intensive Aufklärungsarbeit und Ausgleichsmaßnahmen. Bauzeiten seien für Anrainerinnen und Anrainer belastend. Entscheidend sei, „dass wir am Ende des Tages für die Bevölkerung auch eine Verbesserung herzeigen können“. Amerer: „Ein faires Verhältnis und transparente Kommunikation können wesentlich dazu beitragen, Verfahren zu verkürzen.“




