Neuer Lehrberuf Bauwerksabdichtungstechnik

18.09.2019

Das neue Lehrberufspaket, das am 4. Juli per Verordnung erlassen wurde, soll die Attraktivität der beruflichen Ausbildung weiter erhöhen. Insgesamt kommen acht neue Lehrberufe, fünf davon bereits mit 1. August. Dazu gehört auch der neue Lehrberuf Bauwerksabdichtungstechnik.

Bauwerksabdichtungstechnik
Diese neue Lehre ist Teil der Reorganisation der gesamten Baulehre. Inhalt der Ausbildung ist Wissen über Werkzeuge, Werkstoffe und Verfahren zum Abdichten von Flächen an und in Bauwerken gegen Feuchtigkeit. Das Potenzial des Berufs wird auf rund 20 bis 30 Lehrlinge pro Jahr geschätzt. Der neue Lehrberuf kann schon seit August ausgebildet werden.

Berufsprofil (Auszug aus der Verordnung)
Über folgende Kompetenzen soll eine Lehrabsolventin oder ein Lehrabsolvent verfügen:
–  Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Einrichten und Absichern von Baustellen
–  Aufstellen und Prüfen von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Prüfen von Baugruben und Gräben
–  Lesen und Anfertigen von Skizzen, Zeichnungen, Plänen, Verlegeplänen und Stücklisten sowie Durchführen von Messungen
–  Prüfen von Bau- und Bauhilfsstoffen sowie Lagern und Transportieren
–  Bereitstellen von Bau- und Bauhilfsstoffen, Werkzeugen und Baugeräten
–  Verarbeiten von Abdichtungs- und Dämmstoffen
–  Vorbereiten der Abdichtungsarbeiten auf der Baustelle
–  Abdichten gegen Bodenfeuchtigkeit, gegen nichtdrückendes und gegen drückendes Wasser
–  Abdichten von Dächern und Verkehrsflächen
–  Anfertigen von Bauberichten und Aufmaßskizzen sowie Durchführen von Qualitätskontrollen
–  Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards

Advertorial

Die ausgebildeten Fachkräfte sollen als Fachleute sämtliche im Baubereich tätige Unternehmen sowie Architekten bei der Erarbeitung technischer Lösungen unterstützen. „Insbesondere die Bedeutung der oben dargestellten Tätigkeiten und die damit verbundenen Risiken bei Einsatz nicht ausreichend qualifizierten Personals haben eine neue spezialisierte Ausbildung auf LAP-Niveau erforderlich gemacht“, heißt es im offiziellen Text des Bundeskanzleramts. Einige Branchenvertreter haben sich schon lange für diesen Lehrberuf eingesetzt – nun mit Erfolg. Entsprechend dem üblichen Vorgehen bei der Implementierung neuer Berufsbilder soll der Lehrberuf zunächst als Ausbildungsversuch gemäß § 8a BAG eingerichtet und bis Ende des Jahres 2023 evaluiert werden.

Für Fragen stehen die Lehrlingsstellen der jeweiligen Landeswirtschaftskammern zur Verfügung.

Redaktion

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