Neue Normen für Installateure
Wichtige Normen in der Sanitärbranche haben vor Kurzem ein Update erhalten. Die wohl wichtigste Neuerung für Planer und Installateure in der Praxis betrifft die Trinkwasserhygiene: Kaltwasser- und Warmwasserleitungen müssen voneinander getrennt werden.

„Es heißt unzulässig, nicht soll oder kann. Unzulässig ist unzulässig. Da lässt sich nicht mehr diskutieren.“ Friedrich Singer, Produktmanager Rohrsysteme bei Geberit, spricht klar aus, was Sache ist. Die Sache, um die es hier geht: Die neue Regelung zur Trennung von Kaltwasser- und Warmwasserleitungen in Neubauten. Die Neuerung: Sie dürfen nicht mehr in unmittelbarer Nähe ohne Trennung im selben Schacht geführt werden.
Die wichtigste Neuerung
Nach Ansicht von Singer, ist das die „wohl wichtigste Auswirkung“ der neuen Regelungen im Bereich der Trinkwasserhygiene, mit denen Installateure und Planer in Österreich in der Praxis konfrontiert sind. Einige Neuerungen besonders im hygienischen Bereich basieren auf der EU Trinkwasserrichtline und deren Umsetzung in nationales Recht mit den drei Normen ÖN B 1921, ÖN H 5155 und der zuletzt im April erschienenen ÖN B2531. „Besonders relevant sind in allen drei Normen die Hygieneaspekte, die auf die Überwärmung des Kaltwassers abzielen“, erläutert der Geberit-Produktmanager.
Geberit hat im Mai und Juni im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe „Geberit Kompakt“ an acht Abenden österreichweit interessierte Profis aus der Sanitärbranche über die neuen Vorgaben informiert – und dabei die Gelegenheit genutzt, die dazu passenden Produktlösungen zu präsentieren. Diese Infoabende dürfen als voller Erfolg bezeichnet werden. Sie waren hervorragend besucht, die Besucherinnen und Besucher hörten gespannt zu. Einer der Hauptredner bei den Kompakt-Veranstaltungen: Friedrich Singer.
Die drei neuen Normen haben eine unterschiedliche Bedeutung für den Arbeitsalltag von Installateuren und Planern zur Trinkwasserhygiene: Die überarbeitete Önorm H 5155 regelt den Bereich Wärmedämmung und Korrosionsschutz. Trinkwasser spielt hier eine Rolle, aber nicht ausschließlich. Die Önorm B 1921, die schon vor zwei Jahren erlassen wurde, wird von Experten „Hygienenorm“ genannt. Sie erfasst die mikrobiologischen Anforderungen an die Beschaffenheit des Wassers und deren Überwachung bei Trinkwasserwärmungsanlagen. Die dritte Norm im Bunde – die neue Önorm B 2531 – regelt schließlich, wie diese Anforderungen technisch umgesetzt werden müssen. Sie ist für den Arbeitsalltag auf den Baustellen die relevanteste Norm.
„Die Önorm B 2531 gibt den gesamten technischen Rahmen vor, um die Anlage richtig zu planen und zu bauen, um sie in weiterer Folge gemäß den Vorgaben der ÖN B1921 hygienisch einwandfrei betreiben zu können“, so Experte Singer, der selbst Mitglied der Normengruppe war, in der diese Vorgaben erarbeitet worden sind. Die Norm regelt unter anderem folgende Aspekte: Welche Arten von Warmwasserbereitung sind möglich? Wie sind diese auszuführen? Welche Rahmenbedingungen gibt es zum Thema Temperaturniveaus von Warmwasserbereitern. Oder wie muss die Leitungsführung der Anlagen gestaltet sein? Singer: „Es wird alles geregelt, was für die Trinkwasserinstallationen innerhalb von Gebäuden zu berücksichtigen ist.“
Die nach Einschätzung von Fachleuten wohl wichtigste Frage, der die Norm sich widmet: Wie verhindert man die Überwärmung des Kaltwassers? „Bei der Trinkwasserhygiene steht heute nicht mehr allein das Warmwasser im Fokus, sondern auch besonders das Kaltwasser“, so Geberit-Mann Singer. Die Gründe dafür liegen vor allem in der Zunahme der Leichtbauweise und dem Klimawandel: „Heiße Sommer verursachen höhere Temperaturen in den Versorgungssystemen außerhalb und innerhalb von Gebäuden“, erläutert Singer. „Das macht es zunehmend schwieriger, das Kaltwasser mit weniger als den erlaubten 25 Grad bis zu den entfernten Entnahmestellen zu bringen.“ Nachsatz: „Mal ganz abgesehen davon, dass niemand Wasser trinken möchte, das eine Temperatur von 25 Grad oder mehr hat.“
Die neuen Normen definieren die Maßnahmen, die Planer und Installateure gegen die Erwärmung ergreifen können. Eine dieser Maßnahmen betrifft – wie bereits oben erwähnt – die Trennung von Kaltwasser- und Warmwasserleitungen. Sie dürfen laut Önorm B 2531 nicht mehr in unmittelbarer Nähe ohne Trennung im selben Schacht geführt werden. Die Norm sieht dafür zwei Möglichkeiten vor: Entweder werden Kaltwasser- und Warmwasserleitungen gleich in zwei getrennten Schächten geführt oder man kann in dem gemeinsamen Schacht eine Schachttrennung einbauen. Diese Schachtrennung kann beispielsweise mit einer Trennplatte oder massiv ausgeführt werden. Singer: „Das ist neu und wirkt sich massiv auf die gängige Installationspraxis aus“ – egal ob die Schächte direkt vor Ort angefertigt werden oder Fertigschächten zum Einsatz kommen, wie sie auch aus dem Hause Geberit Huter geliefert werden.
Geberit-Fachmann Singer weist dabei auf einen wichtigen Aspekt hin. „Planung und Architektur müssen sich frühzeitig Gedanken machen, wie sie das umsetzen wollen“, so Singer. „Eine Schachttrennung erfordert Platz, dadurch kann sich je nach Gegebenheit die Schachtfläche um rund zehn Prozent erhöhen. Zudem sind die Kreuzungen zu bedenken, und die Leitungen müssen auch in Zwischendecken, Vorwänden, Rohdecke oder Doppelböden voneinander getrennt geführt werden.“
Und mit der Trennung allein ist es unter Umständen nicht getan. Die Önorm B 2531 unterscheidet zwischen zwei Arten von Maßnahmen gegen die Erwärmung des Kaltwassers: Passive Maßnahmen, zu denen die Trennung gehört, und aktive Maßnahmen. Dazu zählt die Norm einerseits Spülungen, zum Beispiel über automatisierte Spülzyklen, und andererseits die Kühlung und Zirkulation von Kaltwasser. Die Entscheidung, ob und welche dieser aktiven Maßnahmen sinnvoll sind, hängt von den Anforderungen und Möglichkeiten im Gebäude ab und liegt beim Planer. Das Neue an der Regelung: Die Kühlung ist erstmals neben der Spülung als eine mögliche Maßnahme erfasst. In anderen Worten: Es ist nun erlaubt, diese Lösung einzusetzen.