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    Eindrucksvolle Stahlkonstruktion

    Unger Stahlbau realisiert in Pasching eindrucksvolle Stahlkonstruktionen beim Ausbau der Plus City.

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    Entspannte Situation

    Die Umdasch Group kann auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurückblicken. Konzernumsatz, Betriebserfolg, Cashflow und Jahresüberschuss konnten gesteigert werden.

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    Wir wollen noch weiter ausbauen

    Drott wurde mit 1. Mai vom holländischen Vermietungsunternehmen Boels übernommen.  Wolfgang Pozsogar sprach mit  Pierre Boels über die Übernahme und Zukunftspläne. 

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    NÖ Bauordnung neu

    Am 1. Februar ist die neue NÖ Bauordnung gemeinsam mit der NÖ Bautechnikverordnung 2014 und dem NÖ Raumordnungsgesetz 2014 in Kraft getreten.

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    Graue Expansion

    Cemex übernimmt drei ­Betonwerke in Österreich und setzt damit seine Wachstumsstrategie weiter fort..

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    Bauvertraglich vereinbarte Geltung von ÖNormen

    Bei Streitigkeiten aus dem Bauvertrag beruft man sich gern auf technische oder rechtliche ÖNormen. Allerdings muss geprüft werden, ob die konkrete Norm Vertragsbestandteil ist.

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    Gewinnen!

    Die Bauzeitung verlost in Kooperation mit dem SK Rapid Wien ein signiertes Trikot und 2x2 Karten für das letzte Heimspiel der Saison 2014/15.

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    Besseres Management – bessere Gebäude

    Der 23. ATGA Facility Kongress und die Austrian FM Awards standen dieses Jahr ganz im Zeichen der beiden Schlüsselfaktoren für bessere Gebäude und besseres Management: Kommunikation und Bewusstseinsbildung.

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    Wie stehen Sie zur Wiedereinführung der Zweckwidmung im Zuge der Wohnbauoffensive?

    Erstrebenswert: Die Wohnbauförderung wird aus Landesmitteln finanziert, einerseits aus Rückflüssen früher gewährter Kredite, andererseits aus dem zusätzlich zur Verfügung gestellten Budget. In Tirol ist die finanzielle Lage des geförderten Wohnbaus verglichen mit anderen Bundesländern sehr positiv, da die Landesregierung in den vergangenen Jahrzehnten stets die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt hat, um ein bedarfs­gerechtes Wohnbauvolumen zu garantieren. Somit können in Tirol alle anstehenden Bauvorhaben ohne Wartezeiten gefördert und damit umgesetzt werden. Die Zweckbindung von Bundesmitteln ist für eine langfristige Finanzierung der Wohnbauförderung vor allem dann von Bedeutung, wenn ein Land keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stellt. Grundsätzlich ist daher die Zweckwidmung für die langfristige WBF-Finanzierung erstrebenswert. Da diese in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fällt und im Rahmen des Finanzausgleichs zu regeln ist, wurde in der in der letzten Wohnbauförderungsreferentenkonferenz von den ressortverantwortlichen Regierungsmitgliedern aller Bundesländer ein entsprechender Grundsatzbeschluss gefasst. 

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    Rechnungslegung – Voraussetzung für die Fälligkeit

    Die Prüffähigkeit von Rechnungen wurde von Gerichten bereits viel diskutiert. Nun kam der Oberste Gerichtshof zu einer klaren Aussage über dieses Thema.