Energiekosten

Verlängerung und Erweiterung des Energiekostenzuschusses

Bundesinnung Bau
13.02.2023

Aufgrund der anhaltenden Teuerung wurde der Energiekostenzuschuss für Unternehmen auf neue Beine gestellt und im Vergleich zum Vorjahr deutlich ausgeweitet.

Der Energiekostenzuschuss wurde im Jahr 2022 eingeführt und dient dazu, den Energiekostenanstieg für energieintensive Unternehmen teilweise abzudecken. Als Grenze, ab wann ein Unternehmen als „energieintensiv“ gilt, wurde ein Anteil der Energie- und Strombeschaffungskosten von mindestens drei Prozent am Produktionswert festgelegt. Lediglich bei Unternehmen bis 700.000 Euro Umsatz war die Energieintensität – im Sinne einer Bagatellgrenze – keine Fördervoraussetzung. Der ursprüngliche Förderzeitraum des EKZ 1 reichte von Februar 2022 bis September 2022 und wurde bis Ende Dezember 2022 verlängert.

Der neue Energiekostenzuschuss für 2023 (EKZ 2) wurde gegenüber dem Energiekostenzuschuss 2022 deutlich ausgeweitet. Damit werden künftig die beihilferechtlichen Möglichkeiten der EU hinsichtlich der Förderhöhen besser ausgeschöpft. In drei von fünf Stufen wird die Energieintensität keine Voraussetzung mehr sein. Ziel des neuen Energiekostenzuschusses ist es, eine in der Förderintensität vergleichbare Förderung zum deutschen Modell (Gas- und Strompreisbremse) zu schaffen. Förderungszeitraum ist von 1. 1. bis 31. 12. 2023. 

Nähere Informationen zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen können auf der 
AWS-Website nachgelesen werden.

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