Bautechnik

OIB-Richtlinien 2023

Richtlinie
29.07.2023

Aktualisiert am 06.09.2023
Die OIB-Richtlinien 1–6 wurden überarbeitet und auf dem Stand von 2023 neu aufgelegt. ­Zusätzlich wurde auch ein Ausblick auf eine künftige Richtlinie 7 zur Nachhaltigkeit veröffentlicht.

Die Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), kurz „OIB-Richtlinien“, sind das Ergebnis der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich. Sie wurden erstmals im Jahr 2007 veröffentlicht und in den Folgejahren in einem Vierjahresrhythmus aktualisiert. Die Fassung 2023 ist die mittlerweile fünfte Ausgabe der OIB-Richtlinien.

Begutachtung

Im Sommer 2022 wurde das Begutach­tungsverfahren für die Aktuali­sierung der OIB-Richtlinien 2019 gestartet. Im Herbst 2022 wurden – wie schon bei früheren Neuauflagen – die sogenannten „Kontaktforen“ abgehalten, also Veranstaltungen, bei denen die Wirtschaftskammer und andere Stakeholder eingeladen waren, Einsprüche oder Verbesserungsvorschläge einzubringen.

Baumeisterkonferenz

Im Anschluss an das Begutachtungsverfahren fand im November 2023 in Salzburg die schon traditionelle OIB-Baumeisterkonferenz mit Experten der Bundesländer, des OIB und rund 25 Baumeistern statt. Dabei wurden die neuen Entwürfe zwei Tage lang ausführlich diskutiert und praxisgerechte Verbesserungsvorschläge ausgearbeitet.

Veröffentlichung

Die Richtlinien 2023 wurden Ende Mai 2023 in der Generalversammlung des 
OIB beschlossen und anschließend auf der Homepage www.oib.or.at veröffentlicht. Die wesentlichsten Än­­derungen sind in den jeweiligen Erläuternden Bemerkungen zu den Richtlinien aufgelistet. Eine Zusammenstellung der 
Änderungen aller Richtlinien kann auf www.bau.or.at/normen heruntergeladen werden.

Nachfolgend einige wesentliche Än­derungen im Überblick:
• Im OIB-Leitfaden zur Richtlinie 1 „Stand­sicherheit“ wurden Photovaltaikanlagen und Beispiele zu Abweichungen vom aktuellen Zuverlässigkeitsniveau (aktueller Stand der Technik) aufgenommen. Weiters werden nun Änderungen des rechtmäßigen Bestands in einem eigenen Punkt behandelt.
• In den Richtlinien zum Brandschutz wurden z. B. Fassadenbegrünungen geregelt, Anforderungen an Photovoltaikanlagen definiert und Ausnahmen für bestimmte stationäre Batterieanlagen geschaffen. In der Richtlinie 2.2 (Brandschutz in Garagen) wurde ein eigener Punkt für wasserstoffbetriebene Fahrzeuge erstellt.
• In der Richtlinie 3 „Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“ wurden einige Klarstellungen vorgenommen wie z. B. zum Geltungsbereich der Richtlinie, zur Trinkwasserversorgung von Gebäuden oder zu Lichteintrittsflächen.
• In der Richtlinie 4 „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“ wurden einige praxisre­levante Erleichterungen verankert, wie z. B. bei Fluchtwegen, Kindersicherungen oder Handläufen.
• In der Richtlinie 5 „Schallschutz“ wurden unter anderem Anpassungen an die neue ÖNorm B 8115-2 sowie mehrere Erleichterungen bei den Anforderungen an Luft- und Trittschallschutz vorgenommen.
• Bei der Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“ wurden die Anforderungen an die thermische Hüllqualität von Neubauten beibehalten. Auch für größere Renovierungen erfolgten lediglich geringfügige Adaptierungen, wobei die Kostenoptimalität im Sinne der EU-Gebäuderichtlinie beibehalten wurde. In beiden Fällen wurde hinsichtlich des Nachweises der Energieeffizienz der „duale Weg“ beibehalten, das heißt, der Nachweis kann weiterhin wahlweise über den Heizwärmebedarf oder die Gesamtenergieeffizienz erfolgen.

Künftige Richtlinie 7

Gemeinsam mit den OIB-Richtlinien 2023 wurde auch ein Grundlagendokument für eine künftige Richtlinie 7 zum Thema Nachhaltigkeit veröffentlicht. Das Dokument trägt den Titel „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ und beinhaltet unter anderem die Bereiche Treibhauspotenzial im Lebenszyklus, Material- und Ressourcendokumentation, Bauabfälle und Abbruchmaterialien, Nutzungsdauer und Rückbau. Die neue Richtlinie wird in den nächsten Jahren entwickelt und erscheint voraussichtlich mit der nächsten Ausgabe der OIB-Richtlinien im Jahr 2027.
Verbindlichkeit
Die Richtlinien sind erst dann verpflichtend anzuwenden, wenn sie in der jeweiligen Landesbauordnung für verbindlich erklärt werden. Mit einer Übernahme der Richtlinien 2023 in den einzelnen Bundesländern ist ab Jahresbeginn 2024 zu rechnen.

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