Magistrat der Stadt Salzburg stellt Abbruchbewilligung für historisches Silogebäude aus

Abbruch
18.11.2015

 
Gestaltungsbeirat übergangen – Magistrat der Stadt Salzburg stellt Abbruchbewilligung für historisches Silogebäude aus dem Jahr 1912 auf dem Areal der Rauchmühle aus.

Auch der Gestaltungsbeirat fordert seit Kurzem die Erhaltung des historischen Silogebäudes aus dem Jahr 1912 am Areal der Rauchmühle. Nun aber gibt es erneut Grund zur Sorge um den Silo. Bewusst, ohne Wissen der Öffentlichkeit und vor allem ohne Wissen des Gestaltungsbeirates, wurden jetzt rechtliche Schlupflöcher gegen diese unangenehme Forderung geschaffen: Der Initiative Um+Bau+Kultur liegt ein Abbruchbescheid vor, in dem die Stellungnahme des Beirates aus dem letzten Protokoll keinerlei Erwähnung findet.

Mit 21. Oktober 2015 stellte das Magistrat der Stadt Salzburg, Bau- und Feuerpolizeiamt eine Abbruchbewilligung für verschiedene Gebäude auf dem Areal der Rauchmühle aus. Darunter auch das historische Silogebäude. Noch in seiner letzten Sitzung vom 22. September 2015 hatte der Gestaltungsbeirat dafür die Erhaltung gefordert. Diese Bewilligung ist inkorrekt, weil in der Entscheidungsfindung wichtige Gutachten ignoriert wurden, so das städtische Erhaltungsgebot von 1994, das Bauhistorische Gutachten von Jana Breuste vom 15. März 2014 sowie das Gutachten des Gestaltungsbeirates vom 22. September 2015. Das Gut-achten von Breuste sollte sogleich nach seiner Erstellung schubladisiert werden, wogegen die Autorin und weitere Mitglieder der Initiative Um+Bau+Kultur seit Monaten ankämpfen.

Der von der Baufirma P. & A. Crozzoli 1912 zur Fisslthaler Mühle hinzugebaute Silo ist Teil eines seltenen Salzburger Industrieensembles sowie ein Dokument der technikgeschichtlich abgeschlossenen Epoche vom Wasserrad zur Turbine und vom Schüttkasten zum Silo. Mit den die Silozellen markie-renden Blendbögen und den hervorragend erhaltenen, händisch gehobelten Holzkonstruktionen im Inneren bietet er großes Potential für eine sensible Umnutzung. Der Erhalt zusammen mit dem gleich gestalteten Mühlengebäude und der Villa könnte eine identitätsstiftende Maßnahme für das neue Wohnareal und den benachteiligten Stadtteil Lehen darstellen.
Mit der ausgestellten Abbruchbewilligung setzt sich die Stadt nun auch über das Gutachten ihres international besetzten Expertengremiums, des Gestaltungsbeirates in inakzeptabler Weise hinweg und will gemeinsam mit dem Investor eine Abrissgenehmigung durchziehen.

Der Abbruchantrag wurde von Investor und Grundeigentümer bereits im März 2015 gestellt. Mitt-lerweile haben offenbar alle vergessen (wollen), dass es diesen Antrag gibt.
Die Gutachterin der MA 5/03 hat in ihrer schriftlichen Stellungnahme vom 31. August 2015 keinen Einspruch gegen den Abbruch erhoben, konterkariert damit das von ihrer Behörde selbst beauftragte Gutachten von Breuste, das „die unbedingte Erhaltungswürdigkeit“ für den historischen Silo feststell-te und einen Abriss „aufgrund der hohen architektonischen Qualität, des guten Erhaltungszustandes, der stadtteilhistorischen und industriegeschichtlichen Werte“ ausschloss. Später schloss sich der GB in seiner letzten Sitzung dem bauhistorischen Gutachten an und fordert – wie die Initiative Um+Bau+Kultur seit Monaten – „den Erhalt des alten Silogebäudes B3“, dessen Volumen „im neu zu schaffenden Konzept eine sinnstiftende Lösung bieten“ solle.

Auf dem Ergeht-Verteiler der Abbruchbewilligung wird die MA 5/03 nicht gelistet, sie kennt also offi-ziell die Abbruchbewilligung nicht, die ohne Einsprüche am 18. 11. rechtskräftig werden wird. Wohl-weislich ist die kommende Sitzung des Gestaltungsbeirats eine Woche später angesetzt.
Bereits das interne Gutachten der MA 5/03 von 1994 hatte den Silo als Teil des gesamten Ensembles der Rauchmühle als „erhaltungswürdig“ eingestuft und einen "behutsamen Umgang mit der Altsub-stanz auch im Sinn der Tradition des Unternehmens" gefordert.
Der Druck der Abriss-Lobby ist offensichtlich sehr groß: So verabschiedet sich Landeskonservatorin Eva Hody von ihrer noch in den Stadtnachrichten vom 15. Oktober 2015 getätigten Aussage, dass der Silo „im Zusammenhang mit der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Salzburgs sehr erhaltenswert“ und die neuerliche Prüfung durch den Gestaltungsbeirat sehr sinnvoll sei. In Ihrer Stellungnahme zur Ab-bruchbewilligung ist davon kein Wort mehr zu lesen und Einspruch gegen die Bewilligung wird sie als Person mit Parteienstellung, der diese auch schriftlich zugestellt wurde, wohl auch nicht erheben.
Wird sich der Gestaltungsbeirat gegen die Abrisslobby behaupten können? Juryvorsitzender Walter Angonese wurde von der Initiative Um+Bau+Kultur über den Abbruchbescheid informiert. Er kannte diesen nicht, sieht darin aber keine Problematik, da die Architekten Helen und Hard bekundeten, den Wunsch des Gestaltungsbeirates, den B3 nochmals vor einem Abbruch zu überdenken, aufgreifen zu wollen.
Auch die Initiative Um+Bau+Kultur hegt natürlich die Hoffnung, dass man diesem Rat des Gestal-tungsbeirats Folge leisten wird. Aber es besteht auch Grund zur Sorge, dass hier bewusst, ohne Wis-sen der Öffentlichkeit und ohne Wissen des Gestaltungsbeirates, rechtliche Schlupflöcher geschaffen werden sollen.

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