In schiefem Licht

Graz
12.05.2014

Von: Redaktion Architektur & Bau Forum
Rund um die Grazer Altstadt-Sachverständigenkommission (ASVK) werden seit nunmehr zwei Jahren massive Vorwürfe laut, sogar heftige Diskussionen sind entbrannt. Mehr und mehr steht die Grazer Altstadt-Sachverständigenkommission in schiefem Licht. Hier ein kurzer Überblick zum Status quo.
Blick auf Dachlandschaft der Grazer Innenstadt mit der sichtbar imposanten Dachlandschaft des Kaufhauses Kastner & Öhler im Vordergrund, Architekten: Fuensanta Nieto und Enrique Sobejano.

Die ASVK wurde in Graz 1974 gegründet. Den Anstoß dazu gab der damals als Redakteur der „Kleinen Zeitung" tätige Max Mayr, der im Zuge der geplanten Errichtung einer Tiefgarage unter dem Landhaushof zum Altstadtschutz aufrief. Innerhalb von vier Monaten wurden damals mehr als 100.000 Unterschriften für den Schutz der Altstadt gesammelt.

Einzigartige Situation
Die Situation in Graz ist einzigartig, da die ASVK von der Steiermärkischen Landesregierung bestellt wird, obwohl es sich um Belange der Stadt handelt. Das Land schützt hier die Stadt vor sich selbst. Aus dem geschichtlichen Kontext leiten sich sowohl das Grazer Altstadterhaltungsgesetz (GAEG) als auch die Zusammensetzung und die im GAEG verankerte Aufgabenstellung der ASVK ab. So gilt als Ziel des Gesetzes „die Erhaltung der Altstadt von Graz in ihrem Erscheinungsbild, ihrer Baustruktur und Bausubstanz sowie die Aktivierung ihrer vielfältigen urbanen Funktion". Der ASVK obliegt laut GAEG die Erstellung von Gutachten bei Neu-, Zu- und Umbauten, die nach dem Steiermärkischen Baugesetz bewilligungs- oder anzeigepflichtig sind. Sie kann sich öffentlich zu allgemeinen Fragen der Altstadterhaltung äußern, und sie hat die Verpflichtung, bei der Baubehörde Anzeige zu erstatten, wenn Grund zur Annahme besteht, dass Besitzer von Gebäuden ihrer Verpflichtung nach dem Steiermärkischen Baugesetz nicht nachkommen. Weiters kann die ASVK Vorschläge zur Änderung der Schutzzone, also ihres eigenen Wirkungsbereichs, einbringen. Bei der Änderung und Erstellung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen hat der ASVK die „Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben". Die Aufgaben der ASVK sind damit im GAEG 2008 festgeschrieben.

Die von unterschiedlichen Institutionen wie dem Land Steiermark, dem Bundesdenkmalamt, der Stadt Graz, der TU Graz, der KF-Uni Graz und der ZT-Kammer Steiermark entsandten Kommissionsmitglieder waren nach dem GAEG 1980 für maximal fünf Jahre bestellt, was im GAEG 2008 auf die Dauer die Legislaturperiode des jeweiligen Landtages geändert wurde. Mit der Einführung des Altstadtanwalts im GAEG 2008 hat die ASVK deutlich an Gewicht gewonnen – die Behörde selbst muss diesen zur Stellungnahme auffordern, wenn sie von einem Gutachten der ASVK abweichen möchte. Der Altstadtanwalt hat Parteistellung und das Recht, gegen letztinstanzliche Bescheide Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen.

Bauen in der Schutzzone
Eine weitere Neuerung des GAEG betrifft Neubauten in der Schutzzone, für die eine Bewilligung nur erteilt werden darf, wenn sich das Vorhaben „insbesondere auch durch seine baukünstlerische Qualität in das Erscheinungsbild des betreffenden Stadtteils einfügt". Die Neuerungen im GAEG 2008 hatten zur Folge, dass die ASVK an Einfluss gewonnen hat. Im Februar 2011 hat Wolfdieter Dreibholz auf Bestellung von Landesrat Christian Buchmann den Vorsitz der nunmehr gestärkten ASVK von Gertrude Celedin übernommen. Buchmann kommunizierte damals medial, er wolle die „Käseglocke über Graz anheben". Mit seinem Stellvertreter Michael Szyszkowitz, der entgegen allen zeitlichen Beschränkungen (fünf Jahre laut GAEG 1980, eine Legislaturperiode der Landesregierung laut GAEG 2008) seit 23 Jahren in der ASVK vertreten ist, hat Dreibholz sich rasch auf die Spielregeln der Ausübung ihrer Rollen als Vorsitzende geeinigt.

Eine der Novitäten der ASVK unter Dreibholz ist die Durchführung wettbewerbsähnlicher Verfahren, sogenannter „stadtgestalterisch-baukünstlerischer Gutachten mit konkret planerischen Entwurfsideen", die zu heftiger Kritik seitens der Architekten, ZT-Kammer, Stadt Graz und der Zentralvereinigung der Architekten führte. Seitens des Landesrats Buchmann wird diese Vorgangsweise mit der Aussage, dass „über Jahre hinweg hier keine baukünstlerisch überzeugenden beziehungsweise innovativen Projekte für städtebaulich stadtbildgestaltende wichtige Situationen erzielt" worden seien, gestützt.

Das erste nach diesem Verfahren durchgeführte Bauvorhaben betraf eine Planung vom Büro GS architects in der Grazer Jakoministraße. Die ASVK-Vorsitzenden hatten dem privaten Bauherrn bereits zuvor nahegelegt, das ehemalige ASVK-Mitglied Volker Giencke zu beauftragen. Anstatt nun eine Stellungnahme zu dem vorliegenden Projekt von GS architects abzugeben, beauftragten die beiden Vorsitzenden das ehemalige ASVK-Mitglied Architekt Giencke sowie das Büro Sam/Ott-Reinisch (ehemalige Mitarbeiter von Coop Himmelb(l)au) mit Studien zu demselben Projekt. Diese Studien, die aus Landesmitteln finanziert wurden, diskutierte die ASVK dann in Anwesenheit des Bauherrn und empfahl das Projekt von Giencke zur Ausführung. Der Bauherr hielt sich natürlich daran. Neben den Tatsachen, dass dieses Vorgehen keinerlei Wettbewerbsregeln entspricht und die Auswahl der Teilnehmer extrem subjektiv vonstatten geht, nimmt sich die Kommission dadurch die Möglichkeit, die Projekte, die sie selbst beauftragt und ausgewählt hat, zum Zeitpunkt der Einreichung objektiv und unbefangen zu begutachten. Nach demselben Prinzip wurden seitdem mindestens zwei weitere Verfahren durchgeführt. Dass die ASVK-Vorsitzenden medial zum Abbruch einiger teilweise denkmalgeschützter historischer Vorstadthäuser aufriefen, heizte die Stimmung in Graz weiter an.

Bauen in der Schutzzone
Anfang 2014 zog das Bundesdenkmalamt als Konsequenz auf die gegenwärtige Situation seine Vertreter aus der ASVK zurück. Die Reaktion der Landesregierung darauf ist eine laut Buchmann bereits beschlossene Nach­nominierung durch Vertreter der Bauinnung und der Fachgruppe der Immobilienentwickler, damit „das Beurteilungsspektrum und damit die Gutachtenstreffsicherheit der ASVK erhöht beziehungsweise gestärkt werden kann". Die Tatsache, dass ASVK-Mitglieder selbst in der Schutzzone Bauvorhaben verwirklichen, wirft ebenfalls ein schräges Licht auf die Kommission und führte zuletzt zu der Forderung, planende Architekten aus der Kommission auszuschließen. Selbst wenn man sich im Zuge der Begutachtung der Projekte keine Vorteile verschaffen würde, scheint es hinsichtlich der Beauftragung kein Nachteil zu sein, einen Sitz in der ASVK innezuhaben. In der Folge kritisieren nun immer mehr Architekten und Bauherren, dass die Kommission ihrer eigentlichen Aufgabe nicht zufriedenstellend nachkomme. Einzelne Projekte zögen sich über Jahre, ehe sie von der ASVK genehmigt werden; die Gutachten seien häufig mangelhaft und unklar formuliert und enthielten inhaltliche Fehler, so die Vorwürfe vonseiten der Planer.

Ein Positionspapier
All diese Vorhaltungen nahm die ZT-Kammer Ende 2012 zum Anlass, ein Positionspapier mit Unterschriftenliste zu verfassen. Darin wurde unter anderem ein Planungsverbot für die ASVK-Vorsitzenden in der Schutzzone, eine Reduktion der Funktionsperiode der Kommissionsmitglieder sowie die Offenlegung der Projekte und Auftraggeber in der Schutzzone für alle Mitglieder gefordert. Weiters wurde darauf hingewiesen, dass die ASVK ihre Mitglieder nur in beratender Funktion in Wettbewerbsjurys entsenden solle. Im Rahmen der Besprechung des Positionspapiers im Dezember 2012 hielt sich die Einsicht der ASVK-Vorsitzenden in Grenzen.

Eine Petition
Nach weiterer medialer Kritik (unter anderem auf www.gat.st) reagierte der Grazer Gemeinderat im November 2013 mit einer Petition an das Land Steiermark, die einstimmig beschlossen wurde. Diese beinhaltete das Ersuchen um die Novellierung des GAEG und die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Thema „ASVK". Weitere zentrale Punkte der Petition waren die Einführung neuer Grenzen der Schutzzonen, Gespräche zur Zusammensetzung der ASVK sowie die Änderung der Geschäftsordnung der Kommission und die Einbindung eines Bürgerbeirats.
In dieser Petition kritisiert die Stadt Graz offen die derzeitige Auslegung des Wirkungsbereichs der ASVK vor allem bei der Planungsfindung, thematisiert die berufliche Tätigkeit planender Kommissionsmitglieder und die Befangenheit, die „regelmäßig Anlass für Diskussionen in der Fachöffentlichkeit" gebe. Die Stadt Graz fordert zudem ein grundsätzliches Überdenken der Stellung der Stadt innerhalb des Altstadterhaltungsgesetzes, denn die „Altstadtangelegenheiten sind grundsätzlich solche des eigenen Wirkungsbereiches".

Am 25. April 2014 fand die erste Sitzung der Arbeitsgruppe zur ASVK, unter anderem mit Vertretern der Stadt Graz und der ZT-Kammer, statt. Das Gesprächsklima soll ein konstruktives gewesen sein, ein konkretes Ergebnis ist aber erst nach den folgenden Sitzungen zu erwarten.

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