Nachhaltigkeitsberichterstattung: Leitfaden für das Baugewerbe

DI Gunther Graupner, Zukunftsagentur Bau & DI Robert Rosenberger, Geschäftsstelle Bau
05.11.2025

Im Februar 2025 präsentierte die EU-Kommission überfällige Erleichterungen beim Green Deal. Unabhängig von der endgültigen Beschlussfassung bleibt die Nachhaltigkeitsberichterstattung eine Herausforderung. Unterstützung bietet die Zukunftsagentur Bau (ZAB) mit einer neu entwickelten Berichtsvorlage für das Baugewerbe.

Die Europäische Union will Ihren Klimakurs verändern und versucht das mit neuen Schwerpunkten. Mit dem im Februar 2025 vorgestellten „Clean Industrial Deal“ hat die EU-Kommission den ursprünglichen „Green Deal“ überarbeitet und ihn praxistauglicher gemacht. Weniger Bürokratie und mehr Umsetzbarkeit sind die neue Devise, auch wenn das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 weiterhin gilt. Für viele Baubetriebe würde das im Falle einer Beschlussfassung durch das EU-Parlament und den EU-Rat eine spürbare Verbesserung gegenüber der ursprünglich angedachten Berichtspflicht bedeuten.

Geplant sind: weniger Berichtspflicht, mehr Verantwortung

Die neue Berichtsvorlage der ZAB bietet dem Baugewerbe ein praxistaugliches Werkzeug zur Bewältigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im betrieblichen Alltag und ermöglicht eine strukturierte Darstellung nachhaltiger Leistungen.
Die neue Berichtsvorlage der ZAB bietet dem Baugewerbe ein praxistaugliches Werkzeug zur Bewältigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im betrieblichen Alltag und ermöglicht eine strukturierte Darstellung nachhaltiger Leistungen. ©Streitfelder

Mit dem Vorschlag der EU-Kommission sollte die Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine Betriebe deutlich einfacher werden: Für Unternehmen mit bis zu zehn MitarbeiterInnen genügt das Basis-Modul des VSME-Standards (= freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard für nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen), das nur elf zentrale Kriterien umfasst. Diese bilden die wichtigsten Nachhaltigkeitsindikatoren ab, die in der Bauwirtschaft regelmäßig gefragt sind, und bieten einen praxisnahen Einstieg in das Thema.
Bis Februar 2025 mussten alle größeren Unternehmen (ab 250 Beschäftigte plus Umsatzkriterien) der EU eine Nachhaltigkeitserklärung abgeben. Diese Pflicht würde laut Entwurf der EU-Kommission für weit weniger Betriebe gelten, da rund 80 Prozent nicht mehr unter die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) fallen würden. Dennoch bleibt das Thema jedenfalls aktuell: Banken, öffentliche Auftraggeber und große Bauunternehmungen fordern zunehmend Nachweise von ihren Partnern. Für kleine und mittlere Bauunternehmen heißt das unabhängig vom Grad der letztendlich noch zu beschließenden Erleichterungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Wer schon jetzt zeigt, dass er umweltbewusst wirtschaftet, hat bei Ausschreibungen und Finanzierungen die besseren Karten und einen klaren Wettbewerbsvorteil.

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Neue Berichtsvorlage

Um die Betriebe jetzt schon auf diesem Weg zu unterstützen, haben die ZAB und die SCALE Umweltberatung im Auftrag der Bundesinnung Bau eine neue Berichtsvorlage für KMUs in der Baubranche entwickelt. Sie basiert auf dem freiwilligen VSME-Standard und gestaltet die Nachhaltigkeitsberichterstattung nachvollziehbar. Der Leitfaden hilft, zentrale Kennzahlen zu erfassen und ökologische sowie soziale Leistungen sichtbar zu machen, damit sie gegenüber Auftraggebern und Banken transparent dokumentiert werden können.
Der Leitfaden baut auf den erwähnten 11 VSME-Kriterien für kleine Betriebe bis 10 MitarbeiterInnen auf. Dazu zählen beispielsweise Energie und Treibhausgasemissionen (Kriterium B3) oder Ressourcennutzung und Abfallmanagement (Kriterium B7). Für größere Betriebe (11 bis 250 MitarbeiterInnen) sind zusätzlich zu den Angaben des Basismoduls (B1 bis B 11) weitere Kriterien wie z.B. Klimarisiken (C 4) oder Angaben zur Belegschaft (C 6) vorgesehen. Zu allen Kriterien werden praktische Beispiele und Mustertexte angeführt.

Mehr Praxisnähe vorgesehen

Mit dem neuen Ansatz setzt die EU-Kommission einen klaren Fokus auf konkrete Nachhaltigkeits-Maßnahmen. Unternehmen sollen sich stärker auf die Umsetzung dieser Maßnahmen konzentrieren, etwa auf Energieeinsparung und Wiederverwertung von Materialien. Der „Clean Industrial Deal“ definiert dabei zwei Schwerpunkte: Energie leistbar und Ressourcen effizient zu nutzen sowie Investitionen in nachhaltige Technologien zu fördern, besonders für kleine und mittlere Betriebe.
EU-Taxonomie und CSRD sind Teil einer umfassenden Entwicklung, welche die gesamte Branche betrifft. Der „Clean Industrial Deal“ zielt darauf ab, Nachhaltigkeit und wirtschaftlichen Erfolg in Einklang zu bringen. Die ZAB bleibt an den weiteren Entwicklungen dran und begleitet die Betriebe dabei mit Wissen und praxisnahen Werkzeugen.

10_Cover berichtsvorlage-nachhaltigkeit-fur-kleine-betriebe Download des Leitfadens