Ein Bauwerk zerfällt zu Staub

ÖNorm
07.10.2020

Von: Redaktion Bauzeitung
Die überarbeitete Werkvertragsnorm ÖNorm B 2251 „Abbrucharbeiten“ erschien am 1. 9. 2020 in aktualisierter Fassung.

Zurzeit finden sich viele Baustellen in Österreich: Straßen werden gewartet, neue Wohnhäuser werden errichtet, viele Menschen beschließen, ihr Urlaubsgeld für Renovierungen zu nutzen, da dieses Jahr wohl Corona-bedingt weniger gereist wird als die Jahre zuvor. Doch nicht alles, was einmal errichtet wurde, bleibt auch bestehen. Sollten somit Abbrucharbeiten von einem Gebäude oder ­Teilen eines solchen notwendig sein, bietet die ÖNorm B 2251 „Abbrucharbeiten“ wertvolle Informationen dazu. Sie bietet nicht nur Hinweise für die Ausschreibung und Erstellung von Angeboten, sondern zeigt auch auf, welche Angaben gemacht werden sollen, welche Positionen eigens angeführt werden müssen und wie bei der Mengenermittlung vorgegangen werden muss.

Wichtige Themen, wie unter anderem die Prüf- und Warnpflicht, die Nebenleistungen und die eigenen Positionen werden in dieser Norm behandelt und bieten zusätzliche Ergänzungen zu den bereits lange bestehenden ÖNormen B 2110:2013 und B 2118:2013. Auch die Anwesenheit von fachkundigem Personal und die Ausführung der Abbrucharbeiten durch befugte Fachfirmen wird in der ÖNORM B 2251 geregelt. Ergänzend zu dieser Norm sind die ÖNorm B 1351 und die ÖNorm EN ISO 16000-32 bezüglich der Erkundung von Stör- und Schadstoffen anzuwenden.

Diese aktualisierte Norm behandelt jedoch keine Abbrucharbeiten von Bauwerken nach unkontrollierten Krafteinwirkungen, durch Sprengen mit Explosivstoffen. Auch der Abbruch einsturzgefährdeter Objekte sowie die Räumung eines solchen von Mobiliar, sonstigen Einrichtungsgegenständen, Apparaten, Sperrmüll und die Entfernung von sonstigen beweg­lichen Sachen sind nicht Gegenstand dieser Norm.

Die neuesten Entwicklungen der ÖNormen werden in Kooperation mit Austrian Standards präsentiert.

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