Novelle

Salzburgs neue Wohnbauförderung

Salzburgs novellierte Wohnbauförderungsverordnung erfreut vor allem die Holzbeton-Produzenten.

Mit Anfang August tritt in Salzburg die novellierte Wohnbauförderungsverordnung in Kraft. Dies erfreut vor allem die Holzbeton-Produzenten, da dank dieser der Einsatz von Holzbeton (dort „Holzbetonstein“ genannt) künftig mit sechs statt mit bisher drei Zuschlagspunkten pro Quadratmeter gefördert. Wurden bisher nur Holzbetonerzeugnisse mit einem 70-prozentigem Holzanteil gefördert, ist die Förderung künftig auch für alle Produkte mit einem 50-prozentigen Holzanteil pro Kubik- bzw. Quadratmeter gültig.

Für die Salzburger Produzenten von Holzbeton stellt dies einen Meilenstein in der Förderung des Baustoffs dar. „Wir freuen uns, dass die Salzburger Landespolitik mit dieser Novelle den Fokus auf Nachhaltigkeit im Wohnbau legt und die Zuschlagspunkte für den Baustoff Holzbeton verdoppelt hat“, so Herbert Schilcher, Sprecher des Arbeitskreises Holzbeton im Verband Österreichischer Beton- und Fertigteilwerke (VÖB). „Salzburg ist damit österreichweit das erste Bundesland, das den Einsatz von Holzbeton als 100-prozentig recycelbaren Baustoff explizit fördert.“ Diese Regelungen machen in den Augen der Hersteller den Holzbeton für den Wohnbau in Salzburg wesentlich attraktiver.

Es ist an der Zeit, dass wir in unserer Baupolitik die Baustoffe nicht gegeneinander ausspielen, sondern im Sinne eines fairen Wettbewerbs differenziert beurteilen und dementsprechend auch fördern

Thomas Mühl

Vorbildwirkung erhofft

Die Novelle könnte, so hoffen die Interessenvertreter, auch eine österreichweite Vorbildwirkung haben. „Die Salzburger Wohnbaupolitik hat nun einen kräftigen Impuls für die Förderung dieses wichtigen Baustoffs gegeben, der auch als gutes Beispiel für die übrigen Bundesländer dienen kann“, stellt Thomas Mühl, VÖB Geschäftsführer, fest. „Es ist an der Zeit, dass wir in unserer Baupolitik die Baustoffe nicht gegeneinander ausspielen, sondern im Sinne eines fairen Wettbewerbs differenziert beurteilen und dementsprechend auch fördern.“

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