Zulässigkeit der verlängerten Gewährleistungsfrist

    In Vergabeverfahren wird immer wieder die Verlängerung der Gewährleistungsfrist als Zuschlagskriterium verwendet. Der Verwaltungsgerichtshof hat Klarheit geschaffen.

    Vorbehalt darf nicht an Form scheitern

    Wer seine Forderungen klar erkennbar geltend macht, riskiert auch bei formell unvollständigem Vorbehalt keinen Anspruchsverlust.

    Die größte Waschmaschine Österreichs

    Für seine Nassaufbereitungsanlage für Bodenaushub wurde Rhomberg Bau für den Trigos 2025 nominiert. Das Projekt könnte zum Modell für nachhaltiges Bauen in ganz Österreich werden.

    Viel Privat für den Staat

    In der Seestadt Aspern in Wien entsteht das neue Zentralberufsschulgebäude. Es ist das größte Hochbauprojekt, das bislang in Österreich mit einem PPP-Modell umgesetzt worden ist.

    Grün kann günstig

    Eine aktuelle Studie der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) zeigt: Klimaschonendes Bauen muss nicht teuer sein - im Gegenteil.

    Neue Normen für Installateure

    Wichtige Normen in der Sanitärbranche haben vor Kurzem ein Update erhalten. Die wohl wichtigste Neuerung für Planer und Installateure in der Praxis betrifft die Trinkwasserhygiene.

      Zulässigkeit der verlängerten Gewährleistungsfrist

      Vorbehalt darf nicht an Form scheitern

      Die größte Waschmaschine Österreichs

      Viel Privat für den Staat

      Grün kann günstig

      Neue Normen für Installateure

      Service

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        Recht und Steuer – Werkvertrag – Fachkundig und sachverständig

        Rechtsanwalt Dr. Stephan Trautmann informiert über die Prüf- und Warnpflicht des Unternehmers bei der Erfüllung eines Werkvertrags. Teil 1 der zweiteiligen Serie zur ÖNorm B 2110. 

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        Recht und Steuer – “Die Zahlungsmoral ist ein Dauerthema“

        Seit vielen Jahren befasst sich Dr. Stephan Trautmann in der GLAS mit unterschiedlichen Rechtsfragen. Zeit für eine Standortbestimmung.

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        Erben, vorher schenken – oder kaufen?

        Autor: Dr. Michael Kowarik Wieder einmal im letzten Moment sind die neuen Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen worden. Grundsätzlich ist die Steuer – wie bisher – vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Abweichend hiervon sind Erwerbsvorgänge im Familienverband begünstigt, egal ob diese entgeltlich (neu!) oder unentgeltlich erfolgt sind. In diesem Fall ist Bemessungsgrundlage der dreifache Einheitswert, maximal jedoch 30 Prozent des gemeinen Wertes. Der begünstigte Empfängerkreis ist nunmehr sehr eng.  Hierzu zählen nur Ehegatten oder eingetragene Partner Lebensgefährten bei Vorhandensein eines gemeinsamen Hauptwohnsitzes Kinder, Enkel-, Stief-, Wahl- und Schwiegerkinder des Übergebers Nicht mehr zum begünstigten Kreis zählen daher u. a. Geschwister, Pflegekinder, Nichten oder Neffen usw. Die neuen Bestimmungen sind seit 1. Juni 2014 anzuwenden, bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ab 1. Jänner 2015 (nur vom einfachen Einheitswert). Die Steuersätze belaufen sich auf zwei Prozent (im begünstigten Familienkreis) bzw. 3,5 Prozent in allen übrigen Fällen. Weitere begünstigte Fälle: Erwerbsvorgänge durch Erbe, Vermächtnis oder in Erfüllung eines Pflichtteilanspruchs innerhalb des Familienverbandes vor Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens Erwerbsvorgänge im Zuge von Umgründungen im Sinne des Umgründungssteuergesetzes, soweit sie begünstigtes Vermögen darstellen (Bemessung vom zweifachen Einheitswert) Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft in einer Hand Übertragung von…

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        Normen bringen Installateure zum Schwitzen

        Mehr Anwenderfreundlichkeit und ­Praxisnähe bei Normen fordert nicht nur ­Bundesinnungsmeister KR Ing. Michael ­Mattes. Die „Gebäude Installation“ nahm dazu die neue ÖNorm H 7500-3 unter die Lupe.

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        EN 1090 Erfahrungsaustausch in St.Pölten

        Die TÜV Süd Akademie und die TÜV Süd SZA Österreich laden zum 1. Regionalstammtisch Önorm EN 1090 ein.

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        Erneuerbare Energien im Niedrigstenergiehaus

        International liegen Niedrigstenergiehäuser im Trend. nicht nur als Einfamilien-häuser, sondern für alle Arten und Größen von Wohn- und GewerbeGebäuden. Doch was genau ist ein Niedrigstenergiehaus? Die Definition ist nicht so einfach.

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        Vorteile der E-Vergabe

        Was sind Vorteile beim elektronischen Vergabeverfahren? 

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        Haftungen bei Subunternehmen

        Kontroll- und Verständigungspflichten bei Beauftragung von Subunternehmern nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz.

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        Ansichtssache: Baumeister werden diskriminiert!

        Mit dem Inkrafttreten der Novelle zur Wiener Bauordnung sind Gebäudeeigentümer verpflichtet, ein Bauwerksbuch erstellen zu lassen, in dem Überprüfungserfordernisse und -intervalle von Bauteilen festgelegt werden.

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        Aufstieg und Fall der „GmbH light“

        Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende – die „GmbH light“ gehört der Vergangenheit an. Die steuerlichen Auswirkungen im Überblick.