Endlich Klarheit bei Kündigungsfristen

    Ein Nationalratsbeschluss schafft Rechtssicherheit bei Kündigungsfristen für Arbeiter*innen in Saisonbranchen, besonders im Gewerbe und Handwerk.

    Standards als Hebel für klimafitte und leistbare Bauprojekte

    Bei der Jahrestagung Bau diskutierten Fachleute, wie Normen Kreislaufwirtschaft, klimaresilientes Bauen, Digitalisierung und Leistbarkeit im Bau unterstützen.

    OGH: Maßstab für Bauleistungen

    Der OGH bestätigt erneut, dass Bauleistungen dem Stand der Technik und den entsprechenden Önormen zu entsprechen haben sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.

    Der Entwurf für die Vergaberechtsnovelle unter der Lupe

    Mit dem Entwurf zur Vergaberechtsnovelle 2026 steht eine moderate, aber praxisrelevante Reform bevor. Welche Neuerungen auf die Bauwirtschaft zukommen, lesen Sie in diesem Beitrag.

    Kontrolle ist gut, Kooperation ist besser

    Komplexe Bauvorhaben werden immer häufiger mit sogenannten „Allianzmodellen“ umgesetzt. Der Ansatz dabei: Kontrolle ist gut, Kooperation ist besser.

    Fachkräftevermittlung: Woran Unternehmen seriöse Anbieter erkennen

    Worauf es bei der Auswahl eines Vermittlungspartners für Fachkräfte wirklich ankommt, zeigt diese praxisnahe Checkliste.

      Endlich Klarheit bei Kündigungsfristen

      Standards als Hebel für klimafitte und leistbare Bauprojekte

      OGH: Maßstab für Bauleistungen

      Der Entwurf für die Vergaberechtsnovelle unter der Lupe

      Kontrolle ist gut, Kooperation ist besser

      Fachkräftevermittlung: Woran Unternehmen seriöse Anbieter erkennen

      Service

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        Schenken und Vererben – Teil 1

        RECHT Erbschaftssteuer wie auch Schenkungsteuer sind Dauerbrenner in den (politischen) Diskussionen. Wer Übertragungen seines Vermögens plant, sollte dies jetzt konkret überlegen.

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        Gewährleistung – Mangel bei Übergabe?

        Das Thema Gewährleistung zählt zu den Dauerbrennern in der Bauwirtschaft. Bei aufgetretenen Mängeln stellt sich immer die Frage, ob diese bereits bei der Übergabe vorhanden waren.  

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        Freiwillige Zahlungen an Mitarbeiter

        Unverbindlichkeitsvorbehalt bietet Flexibilität! Den Dienstnehmern stehen bekanntlich 14 Monatsbezüge verpflichtend zu.

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        Die Bau-Arge neu nach der Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

        Aus rechtlicher Sicht stellt eine Bau-Arge eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts dar. Seit 1. Jänner gelten andere gesetzliche Rahmenbedingungen.   

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        Miete oder Bauauftrag, das ist hier die Frage

        Normalerweise fallen Mietverträge nicht unter das Bundesvergabegesetzes (BVergG). Unter bestimmten Voraussetzungen wird aber auch ein Vertrag über die Miete eines Bauwerks als „Bauauftrag“ qualifiziert. Unterliegt er somit dem Vergaberecht?  

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        Recht und Steuer – Werkvertrag – Fachkundig und sachverständig

        Rechtsanwalt Dr. Stephan Trautmann informiert über die Prüf- und Warnpflicht des Unternehmers bei der Erfüllung eines Werkvertrags. Teil 1 der zweiteiligen Serie zur ÖNorm B 2110. 

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        Recht und Steuer – „Die Zahlungsmoral ist ein Dauerthema“

        Seit vielen Jahren befasst sich Dr. Stephan Trautmann in der GLAS mit unterschiedlichen Rechtsfragen. Zeit für eine Standortbestimmung.

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        Erben, vorher schenken – oder kaufen?

        Autor: Dr. Michael Kowarik Wieder einmal im letzten Moment sind die neuen Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen worden. Grundsätzlich ist die Steuer – wie bisher – vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Abweichend hiervon sind Erwerbsvorgänge im Familienverband begünstigt, egal ob diese entgeltlich (neu!) oder unentgeltlich erfolgt sind. In diesem Fall ist Bemessungsgrundlage der dreifache Einheitswert, maximal jedoch 30 Prozent des gemeinen Wertes. Der begünstigte Empfängerkreis ist nunmehr sehr eng.  Hierzu zählen nur Ehegatten oder eingetragene Partner Lebensgefährten bei Vorhandensein eines gemeinsamen Hauptwohnsitzes Kinder, Enkel-, Stief-, Wahl- und Schwiegerkinder des Übergebers Nicht mehr zum begünstigten Kreis zählen daher u. a. Geschwister, Pflegekinder, Nichten oder Neffen usw. Die neuen Bestimmungen sind seit 1. Juni 2014 anzuwenden, bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ab 1. Jänner 2015 (nur vom einfachen Einheitswert). Die Steuersätze belaufen sich auf zwei Prozent (im begünstigten Familienkreis) bzw. 3,5 Prozent in allen übrigen Fällen. Weitere begünstigte Fälle: Erwerbsvorgänge durch Erbe, Vermächtnis oder in Erfüllung eines Pflichtteilanspruchs innerhalb des Familienverbandes vor Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens Erwerbsvorgänge im Zuge von Umgründungen im Sinne des Umgründungssteuergesetzes, soweit sie begünstigtes Vermögen darstellen (Bemessung vom zweifachen Einheitswert) Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft in einer Hand Übertragung von…

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        Normen bringen Installateure zum Schwitzen

        Mehr Anwenderfreundlichkeit und ­Praxisnähe bei Normen fordert nicht nur ­Bundesinnungsmeister KR Ing. Michael ­Mattes. Die „Gebäude Installation“ nahm dazu die neue ÖNorm H 7500-3 unter die Lupe.

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        EN 1090 Erfahrungsaustausch in St.Pölten

        Die TÜV Süd Akademie und die TÜV Süd SZA Österreich laden zum 1. Regionalstammtisch Önorm EN 1090 ein.