Kartellbildung

45,37 Millionen Strafe für Baukonzern

Die Bundeswettbewerbsbehörde stellt einen weiteren Antrag auf Verhängung einer Geldbuße, diesmal gegen die Strabag.

Mitte Juli stellte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) einen weiteren Antrag auf Verhängung einer Geldbuße im Rahmen der Ermittlungen in der österreichischen Bauwirtschaft. Konkret richtet sich der Antrag gegen zwei Gesellschaften des Strabag-Konzerns und umfasst die Verhängung einer Geldbuße in der Höhe von 45,37 Millionen Euro. Dies ist nach Bußgeldanträgen im November 2020 sowie April 2021 die dritte direkte Konsequenz aus den Ermittlungen zu möglichen Absprachen im Bausektor aus dem Jahr 2017.

Kooperative Unterstützung

Das Ausmaß der geforderten Geldbuße wurde durch die „kontinuierliche und umfassende“ Kooperation der Strabag im Rahmen des Kronzeugenprogrammes gemindert. Zudem wurde in der Strabag ein zertifiziertes Compliance-System in Verbindung mit einem neuartigen Monitoring-System eingeführt, um zukünftige Zuwiderhandlungen gegen das Kartellverbot hintanzuhalten.

Dass sich die Vorwürfe nach intensiven Untersuchungen als zum Teil begründet herausgestellt haben, ist eine große persönliche Enttäuschung für mich.

Thomas Birtel

„Dass sich die Vorwürfe nach intensiven Untersuchungen als zum Teil begründet herausgestellt haben, ist eine große persönliche Enttäuschung für mich“, stellt Thomas Birtel, der Vorstandsvorsitzende der Muttergesellschaft Strabag SE, fest. „Unleugbar schmerzt uns die Geldbuße wirtschaftlich. Wir haben jedoch daraus unsere Lehren gezogen und treiben seit geraumer Zeit mit breitgefächerten Maßnahmen einen Prozess der unternehmensinternen Aufarbeitung und der Verfestigung einer Unternehmenskultur mit hohen Ansprüchen an Integrität voran.“

Zur endgültigen Erledigung des Kartellverfahrens ist die Entscheidung des Kartellgerichts zum gegenständlichen Bußgeldantrag jedoch noch ausständig. Ein Bußgeld gegen die Strabag-Gesellschaften in der beantragten Höhe würde, nach eigenen Angaben, keine Anpassung der Ergebnis-Guidance Konzerns erfordern, da im Konzernabschluss 2020 entsprechende Rückstellungen für das Kartellverfahren gebildet wurden.

Bußgeld auch für die Porr

Schon im April bestätigte Karl-Heinz Strauss im Rahmen der Porr-Bilanzpressekonferenz die Bußgeldbanträge gegen Gesellschaften des Porr-Konzerns. „Wir haben nun als zweites Unternehmen von der Bundeswettbewerbsbehörde mitgeteilt bekommen, dass ein Bußgeldantrag aufgrund von wettbewerbswidrigen Preisabsprachen gestellt wurde“, so der CEO. „Im Porr-Konzern sind davon drei Unternehmen betroffen. Ich verurteile solche Absprachen aufs Äußerste. Das haben wir alle nicht notwendig!". Man kooperiere vollumfänglich mit der Behörde, betonte Strauss.

Als Reaktion darauf hat sich die Porr zudem mit der ISO 37001 (Anti-Korroptionsmanagement) und ISO 19600 (Compliance-Managementsystem) zertifizieren lassen.

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