Lockdown

Beratungen für Dienstleistungen sind diesmal erlaubt

Corona
23.11.2021

Von: Redaktion Handwerk + Bau
Im Gegensatz zu früheren Lockdown-Verordnungen dürfen diesmal in Dienstleistungsunternehmen mit geimpften oder genesenen Kundinnen und Kunden Beratungen durchgeführt werden.

Lockdown ist nicht gleich Lockdown: Anders als bei früheren Lockdown-Regelungen dürfen laut WKÖ diesmal Dienstleistungsunternehmen Beratungen durchführen. Das heißt nicht nur Baustellen und Montagen können im Bereich Handwerk und Gewerbe unverändert weiterarbeiten, auch andere Berufsgruppen können aktiv bleiben, nicht nur für Notfälle. So steht zum Beispiel dem Malerbetrieb bezüglich einer Beratung für eine neue Wohnzimmergestaltung genauso wenig im Wege wie dem Tischler, der mit einer Kundin oder Kunden Grundinformationen und Details für eine Maßanfertigung besprechen möchte.  

Wichtigste Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der 2G- bzw. 3G-Vorschriften. Beratungen dürfen nämlich nur dann stattfinden, wenn die Kundinnen und Kunden den 2G-Nachweis erbringen können, also geimpft oder genesen sind. Auf der anderen Seite muss der Betrieb natürlich verlässlich die gültigen 3-Regeln einhalten, um die Sicherheit seiner Kundschaft sicher zu stellen.  (ar)

Weitere Informationen zum derzeitigen Lockdown und die aktuelle Kriterienliste für Betriebe finden sich unter: https://www.wko.at/service/corona.html