Service
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Die wichtigsten Änderungen in der “Dachdeckernorm”
Die ÖNorm B 3419 „Planung und Ausführung von Dacheindeckungen und Wandverkleidungen“ wurde überarbeitet und am 1. April 2018 neu aufgelegt. Normenexperte Ing. Werner Linhart informiert über die wichtigsten Änderungen.
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Baukostenveränderungen des BMWFW
Die Baukostenveränderungen des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) sind entsprechend der ÖNORM B 2111 Werte, die zur Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen verwendet werden.
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Austauschkosten bei Lieferung eines mangelhaften Bauteils
Bei Lieferung eines mangelhaften Bauteils kann der Auftraggeber (AG) aus dem Titel der Gewährleistung den Austausch verlangen. Es gibt jedoch einen Haken: Der Anspruch bezieht sich grundsätzlich nur auf das mangelhafte Produkt, nicht auch auf die Aus- und Einbaukosten.
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Die Entlassung
Im Gegensatz zur Kündigung ist eine Entlassung die wesentlich strengere Form der Beendigung eines Dienstverhältnisses. Dr. Stephan Trautmann informiert über die wichtigsten Details.
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CE-ÖE, ÜA-ÖA … alles klar?
Seit 9. März 2011 gibt es die europäische Bauprodukte-Verordnung. Unterschiedliche nationale Vorschriften in den EU-Ländern machen die Umsetzung jedoch nicht einfacher.
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Der geschätzte Auftragswert im Vergabeverfahren
Der Auftragswert ist ein zentrales Element von Vergabeverfahren nach dem Bundesvergabegesetz (BVergG), an dem eine Vielzahl von Rechtsfolgen hängen.
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ÖNorm B 4119: Unterdächer und Unterspannungen neu genormt
Mit 1. März 2018 trat die neu aufgelegte ÖNorm B 4119 „Planung und Ausführung von Unterdächern und Unterspannungen“ in Kraft. Die Neuausgabe enthält wichtige Neuerungen, die es in der täglichen Praxis zu beachten gilt.
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KV-Einigung: Konstruktive Kompromisse
Die Arbeitgeber und –nehmervertreter haben sich auf einen neuen Kollektivvertrag für Tischler und Holzgestalter geeinigt. Die Löhne werden ab 1. Mai 2018 um 2,95 Prozent erhöht.
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Was deckt die Versicherung?
Die wenigsten Bauvorhaben verlaufen ohne Schadenfall, und seien es nur geringe Schäden. Eine solide Haftpflichtversicherung lohnt sich allemal. Jedoch ist nicht alles gedeckt.
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Überleben mit Auftragserteilung
Aufträge nach dem Bundesvergabegesetz (BVergG) sollen grundsätzlich nur Unternehmen erhalten, die den Auftrag voraussichtlich auch wirtschaftlich überleben.