Service
-
Zulässige Abweichungen von der Ausschreibung
Die Formstrenge des Vergaberechts verbietet grundsätzlich jede Abweichung von Ausschreibungsbestimmungen, aber es gibt einige Ausnahmen.
-
ÖNorm EN 12150-1: Vieles ist möglich, nicht alles erlaubt
Auch wenn sich thermisch vorgespanntes Glas bearbeiten lässt, entspricht dies nicht den gültigen Regeln, da hierbei die Festigkeit der Scheibe gemindert wird. Die überarbeitete, am 1. Dezember 2015 neu erschienene ÖNorm EN 12150-1 stellt das deutlicher klarer als bisher.
-
Die (Un-)Zulässigkeit nachträglicher Vertragsänderungen
Fast jeder Bauvertrag muss nachträglich abgeändert werden. Die Frage ist, wie weit dies zulässig ist, ohne dass diese Änderungen neu ausgeschrieben werden müssen.
-
Die Bedeutung von „Amtsstunden“
Fristen im Vergaberecht sind oftmals knapp bemessen. Umso wichtiger ist es, zur rechten Zeit alle notwendigen Eingaben zu machen.
-
Kündigungsgründe im Mietrecht, Teil 2
Dr. Stephan Trautmann behandelt mögliche Kündigungsgründe im Rahmen des Mietrechtsgesetzes (MRG). Der zweite und letzte Teil unserer Serie.
-
Leistungsgruppe (LG) 21 – Dachabdichtungsarbeiten
Eine Ausschreibung ist ein schriftlich zusammengestelltes Leistungskonvolut, in dem bestimmte Leistungen zu genau festgelegten Bestimmungen manifestiert werden. Auf Basis einer Ausschreibung können Unternehmen ihre Angebote erstellen. Generell wird in privatwirtschaftliche und öffentliche Ausschreibungen unterschieden.
-
Startschuss für Dialogforum Bau Österreich
Ab sofort gibt es auf der offenen Online-Plattform www.dialogforumbau.at die Möglichkeit, über das Internet wirksam Vorschläge zur Vereinfachung von baurelevanten Normen einzubringen. Mitmachen ist ausdrücklich erwünscht!
-
Die Unvollendete
Die Elbphilharmonie in Hamburg steht angeblich kurz vor ihrer Eröffnung. Geplanter Termin für das Eröffnungskonzert ist der 11. Jänner 2017.
-
SV-Praxis – Spanische Dörfer
Manchmal weiß ich nicht wirklich, ob ich mich ärgern oder verwundert oder gar erfreut sein soll, dass es wieder einen Auftrag mehr für mich gibt. Die Fehler und Mängel, die ich sehe, wenn ich ein Flachdach betrete, sind oft so haarsträubend, dass man meinen könnte, die Fachliteratur und eine Norm, insbesondere die Werkvertragsnorm B 2110 und die Fachnormen B 2220 und B 3691, sind „spanische Dörfer“ und unlesbar.
-
Registrierkassenpflicht: ein Überblick
Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab € 15.000,- und Barumsätzen (Bargeld, Bankomat-/Kreditkarte, Gutscheine, paypal, etc.) über € 7.500,- im Jahr besteht ab 1.1.2016 eine Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse zur Erfassung der Einnahmen.